Justizminister Heiko Maas sieht verpflichtende Impfung als letztes Mittel
25.02.2015
Der Tod eines an Masern erkrankten Kleinkindes in Berlin hat erneut eine hitzige Debatte um das Für und Wider einer Impflicht entfacht. Wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegenüber der “Bild”-Zeitung mitteilte, sei diese zwar “rechtlich nicht ausgeschlossen”, dennoch sollte sie nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Stattdessen sollte verstärkt Aufklärung betrieben werden.
Eineinhalb Jahre alte Junge stirbt in Berlin nach Masernerkrankung
Wie die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales berichtet, war “der eineinhalb Jahre alte Junge bereits am 18. Februar an den Folgen einer schwer verlaufenen Masernerkrankung gestorben”. Das Kind hatte sechs Tage zuvor zunächst Fieber sowie im weiteren Verlauf Husten und den für Masern typischen Juckender Hautausschlag bekommen. Der Zustand des Kindes verschlechterte sich, sodass am 14. Februar die stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgte, wo der Junge vier Tage später verstarb, so die Mitteilung weiter.
Kontroverse Diskussionen um das Thema „Impfpflicht“
Wie die Senatsverwaltung berichtet, war das Kind nicht gegen Masern geimpft – ein heikles Thema, welches immer wieder für hitzige Diskussionen um das Pro und Contra einer Impfpflicht sorgt. Wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun gegenüber der “Bild”-Zeitung mitteilte, solle diese zwar generell nur das letztmögliche Mittel gegen die Ausbreitung der Erkrankung sein – dennoch gelte aber, „wer nicht impft, gefährdet unser aller Gesundheit und Leben.”
Masernwelle grassiert in Berlin seit Oktober 2014
Eine verpflichtende Impfung gegen Masern sei demnach „rechtlich nicht ausgeschlossen”, so der Minister weiter gegenüber der Zeitung. Dennoch solle im ersten Schritt “alles getan werden, um die Menschen besser über die Gefahren und Risiken durch einen fehlenden Impfschutz aufzuklären”. Auch aus Sicht der Senatsverwaltung sei „der einzige Schutz vor Masern [.] die Impfung.“ Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung, zu prüfen, ob ein Masernimpfschutz besteht und sich bei Unsicherheit durch einen Hausarzt beraten und gegebenenfalls impfen zu lassen – was insbesondere für diejenigen gelte, „die nach 1970 geboren wurden“. Die seit Oktober 2014 in Berlin grassierende Masernwelle ist eine der stärksten der vergangenen Jahre mit bislang 574 gemeldeten Masern-Fälle, so die Angaben der Senatsverwaltung gegenüber der „dpa“. (nr)
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
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