Masernfälle: Gesundheitsamt erteilt Betretungsverbot für nicht geimpfte Personen
Das Gesundheitsamt in Wuppertal hat nach mehreren Masernfällen für nicht ausreichend geimpfte Personen ein dreiwöchiges Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Schulen ausgesprochen. Das ist der maximale Zeitraum zwischen Kontakt und Ausbruch der Erkrankung.
Mehrere Masernfälle in Wuppertal
In Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) sind innerhalb der vergangenen drei Wochen (Stand: 05.07.2019) acht Masernfälle aufgetreten. Laut einer Mitteilung hat das Gesundheitsamt über 400 Kontaktpersonen ermittelt und auf die gegebenenfalls erforderliche Komplettierung ihres Impfschutzes hingewiesen. Die Bürger sollten vorsorglich ihren Masern-Impfschutz kontrollieren.
Dreiwöchiges Betretungsverbot
„Für nicht ausreichend immunes Personal und für nicht zweimalig gegen Masern geimpfte Kinder und Jugendliche musste das Gesundheitsamt vorsorglich ein Betretungsverbot über 21 Tage für Kindertagesstätten und Schulen aussprechen“, heißt es in der Mitteilung.
Den Angaben zufolge ist dies der maximale Zeitraum zwischen Kontakt und Ausbruch der Erkrankung.
Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Ute Wenzel, hofft, dass der Masernausbruch in den bald beginnenden Sommerferien abklingt, wenn es weniger Kontakte von Kindern und Jugendlichen in großen Gruppen gibt.
Die Behörde ruft aber auch die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den eigenen Impfschutz zu kontrollieren und gegebenenfalls vervollständigen lassen.
Masern-Mumps-Röteln-Impfungen
Masern-Schutzimpfungen werden meist als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken.
Es sind grundsätzlich zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein.
Hierzulande wird die Masernimpfung für Kinder ab dem elften Lebensmonat empfohlen, für Säuglinge in einer Kindertagesstätte schon ab dem neunten Monat.
Und: „Eine einmalige Impfung gegen Masern ist generell für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite.
„Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht“, so die Experten.
Hochansteckende Krankheit
Masern sind eine hochansteckende Krankheit. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Beim Husten, Niesen oder Sprechen gelangen die Erreger in die Luft und können selbst über einige Meter Entfernung die Krankheit weitergeben.
Der Aufenthalt in einem Raum kann ausreichend sein, wobei die Dauer des Kontaktes keine Rolle spielt. In der Regel sterben die Viren in der Luft nach ein paar Stunden ab.
Die Erkrankung geht zunächst mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und später einem charakteristischen Hautausschlag einher.
In manchen Fällen kommt es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündungen, Atemweg- und Lungenentzündungen.
„Die Infektion schwächt das Immunsystem und kann in sehr seltenen Fällen tödlich enden. Gefährlich sind Masern vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern“, heißt es in der Mitteilung der Stadt Wuppertal.
Und weiter: „In unkomplizierten Fällen heilt die Masern-Erkrankung vollständig aus und hinterlässt lebenslange Immunität gegen das Virus. Therapiert werden kann die Erkrankung nicht, sondern nur die Symptome.“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Stadt Wuppertal: Gesundheitsamt: Acht Masernfälle in drei Wochen – Impfschutz kontrollieren, (Abruf: 08.07.2019), Stadt Wuppertal
- Robert Koch Institut: Schutzimpfung gegen Masern: Häufig gestellte Fragen und Antworten, (Abruf: 08.07.2019), Robert Koch Institut
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.