Landgericht Ravensburg soll über die Existenz von Masern-Viren entscheiden
10.04.2014
Angesichts der massiven Kampagnen für Masern-Schutzimpfungen hat sich auf einigen kritischen Internetportalen Widerstand formiert. Unter anderem wurde hier auch die Existenz der Masernviren grundsätzlich in Frage gestellt und für den Beweis ihrer Existenz ein Preisgeld von 100.000 Euro ausgelobt. „Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist“, erläuterte der durchaus umstrittene Biologe Dr. Stefan Lanka in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Womit der Biologe offenbar nicht rechnete: Ein Arzt aus dem saarländischen Homburg nahm die Herausforderung an und erbrachte den geforderten Beweis. Allerdings fehlte dem Impfgegner aus Langenargen (Bodenseekreis) dabei ein Bild von den Masern-Viren, so dass er sich weigerte, das Preisgeld auszuzahlen. Der Arzt klagte daraufhin auf eine Herausgabe des Geldes, weshalb der Fall nun das Landgericht Ravensburg beschäftigt. Hier muss entschieden werden, ob es Masern-Viren tatsächlich gibt beziehungsweise ob der Nachweis des Arztes korrekt war.
Versprochenes Preisgeld nicht ausgezahlt
Der Kläger erläuterte gegenüber der Presse, er habe sich die Ausschreibung des Preisgeldes schriftlich bestätigen lassen und anschließend anhand einer ausgiebigen Literaturrecherche und der Zusammenstellung entsprechender Publikationen den Nachweis erbracht. Dies sei keine große Arbeit gewesen, allerdings habe er bislang kein Geld erhalten. „Er hat mir geschrieben, er könne das Preisgeld leider nicht auszahlen, da auf den Bildern keine Masernviren zu sehen seien“, zitiert die Nachrichtenagentur „dpa“ den Mediziner, der daraufhin vor Gericht gezogen war. Am ersten Verhandlungstag sah sich das Landgericht Ravensburg allerdings noch nicht zu einem Urteilsspruch in der Lage. Ob der Biologe das Preisgeld auszahlen muss, bleibt daher zunächst offen. Sollte dies geschehen, so will der Kläger das Geld nach eigenen Angaben für Impfkampagnen in Entwicklungsländern spenden.
Biologe bestreitet weiterhin die Existenz krankmachender Viren
Der Langenargener Biologe hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach mit seinen Thesen für mediales Aufsehen gesorgt. Beispielsweise bestreitet Dr. Lanka auch, dass AIDS oder die Vogelgrippe durch Viren ausgelöst werden. Unter Medizinern sorgen seine Theorien oftmals nur für ungläubiges Kopfschütteln und werden eher nicht ernst genommen. In dem aktuellen Fall hat jedoch der Arzt die Herausforderung – auch angesichts des ausgeschriebenen Preisgeldes – dankend angenommen. Auf Nachfrage der Presse wollte der Biologe die Ausschreibung des Preisgeldes aufgrund des laufenden Verfahrens nun jedoch nicht mehr bestätigen. Auch bleibe er bei der These, dass krankmachende Viren nicht existieren. Vielmehr seien andere Ursachen wie beispielsweise eine „Vergiftung der Haut von außen oder eine Entgiftung von innen nach außen über die Haut“ als Ursachen der Erkrankungen in Betracht zu ziehen, erläuterte der Biologe. (fp)
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