VDK stellt aktuelle Liste bereit
05.07.2012
Der Sozialverband Deutschland VdK hat eine Liste von Arzneimitteln veröffentlicht, die von Zuzahlungen befreit sind. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Krankheiten sind darauf angewiesen, statt teurer Präparate auf kostengünstige Generika zurückzugreifen. Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) erwirkte, dass statt überteuerter Arzneien, Wirkstoff-identische Alternativen verordnet werden können. Diese werden in Fachkreisen auch Generika genannt.
Für bestimmte Generika müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Das gilt für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Die Liste wird fortlaufend durch den Sozialverband aktualisiert. Der Modus beträgt hierfür zwei Wochen.
In der Liste sind die Arzneimittel nach dem Anfangsbuchstaben alphabetisch geordnet. Um das PDF-Dokument nach dem Öffnen gezielt zu durchsuchen, kann die Tastenkombination „Strg und F“ gedrückt werden. Danach öffnet sich ein Fenster in dem das Medikament gesucht werden kann. Zuzahlungsfreie Arzneimittel sind nach § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V, sortiert nach Arzneimitteltitel. (sb)
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