Falsche Entsorgung von Medikamentenresten belastet das Grundwasser
01.08.2014
Die Entsorgung von Medikamentenresten über die Toilette oder den Abfluss des Waschbeckens führt zur Anreicherung von Arzneimittelrückständen im Grund- und Trinkwasser, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Eine Umfrage des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE) hatte vor rund zwei Monaten gezeigt, dass „47 Prozent der Deutschen flüssige Medikamentenreste falsch entsorgen, nämlich über die Spüle oder die Toilette.“ Lediglich 15 Prozent der Befragten beseitigen ihre Medikamente immer entsprechend den Empfehlungen der Bundesregierung über den Restmüll.
„Wir müssen hier Aufklärungsarbeit leisten und unsere Patienten darüber informieren, dass Medikamente über den Hausmüll entsorgt werden dürfen“, betonte der ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold. Abgelaufene und nicht mehr benötigte Arzneien können darüber hinaus bei den Schadstoffsammelstellen abgegeben werden und zudem bieten viele Apotheken die Entsorgung heute als freiwillige Leistung an, so dass die Medikamentenreste auch hier zurückgegeben werden können (bis 2009 waren die Apotheken hierzu verpflichtet).
Entsorgung der Medikamentenreste über den Hausmüll
Da der Hausmüll heute verbrannt wird, bevor mögliche Reste auf die Deponien gelangen, ist bei einer Entsorgung der alten Arzneien über den Hausmüll eine Belastung des Grundwassers ausgeschlossen, berichtet die ABDA. Allerdings entsteht „die Belastung der Gewässer nicht nur durch die falsche Entsorgung. Andere Verschmutzungswege sind unvermeidbar, etwa wenn Arzneimittelreste im Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden“, erläuterte Mathias Arnold. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, würden die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser gelangen. Eine zusätzliche Belastung der Gewässer durch die falsche Entsorgung der Medikamentenreste gilt es daher umso mehr zu vermeiden. (fp)
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.