Mediziner fordern von Bundesärztekammer strengere Hirntod-Diagnostik
26.03.2014
Nachdem in den vergangenen Wochen eine Reihe von fehlerhaften Hirntod-Diagnosen bekannt geworden sind, fordern nun Mediziner in einem offenen Brief an die Bundesärztekammer strengere Regeln für die Feststellung des Hirntods. Künftig sollten nur Mediziner mit Zusatzqualifikation die Diagnose stellen dürfen.
Offener Brief an Bundesärztekammer
Mehrere Ärzte haben in einem offenen Brief an den Präsidenten und die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery und Martina Wenker, strengere Kriterien für die Feststellung des Hirntods gefordert. Außerdem sollten künftig nur Mediziner mit höherer Qualifikation einen Hirntod feststellen dürfen. Hintergrund der Aktion sind Fehler und Unregelmäßigkeiten bei der Hirntod-Diagnostik, die in den vergangen Tagen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in verschiedenen Medien problematisiert wurden. Es handelt sich dabei um acht Fälle in den Jahren 2011 bis 2013, bei denen nicht alle Kriterien für die Feststellung des Hirntods korrekt eingehalten wurden.
Nicht jede Klinik hat genügend Experten
In den Richtlinien der Bundesärztekammer ist festgehalten, wie Ärzte die Diagnose Hirntod zu stellen haben. Demnach müssen zwei auf dem Gebiet der Intensivmedizin erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen, indem sie verschiedene körperliche sowie apparative Untersuchungen durchführen. Allerdings sei der Erfahrungsspielraum mitunter sehr begrenzt, da nicht in jedem Krankenhaus Ärzte mehrmals im Jahr eine dementsprechende Diagnostik durchführen müssen. Außerdem verfüge nicht jede Klinik über mehrere Experten auf diesem Gebiet. Bei einem entsprechenden Mangel könnten die Klinken ärztliche Unterstützung von der DSO anfordern.
Mögliche Organspender verunsichert
Genau diese Mediziner der DSO waren es, die in mehreren Fällen die Fehler entdeckt hatten, welche Kollegen in den Krankenhäusern unterlaufen waren. Die betreffenden Fälle wurden von der DSO im Nachhinein in Zusammenarbeit mit einem Neurologen besprochen. Der Geschäftsführende Arzt der DSO in Bayern, Thomas Breidenbach sagte in einem Interview mit Spiegel-Online: „Anhand der Beispiele zeigt sich, wie gut unser Kontrollsystem funktioniert.“ Doch trotz alledem verunsichern die Fehler vor allem diejenigen, die sich möglicherweise für eine Organspende bereit erklären wollen. Die Zahl der Organspender sank im vergangenem Jahr auf 876 ab. Im Vergleich zu 2012 entspricht dies einem Rückgang von 16 Prozent. Auch wenn als Ursache vor allem die Transplantationsskandale angesehen werden, so dürfte die Unsicherheit wegen Meldungen über fehlerhafte Hirntod-Diagnosen die Situation nicht verbessern.
Nur Ärzte mit Zusatzqualifikation sollten Diagnose stellen dürfen
In ihrem offenen Brief fordern daher die Neurologen Hermann Deutschmann, Elisabeth Rehkopf und Robert Schumann sowie der Neurochirurg Christoph Goetz und der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis „die Einführung einer Zusatzbezeichnung ‘Hirntoddiagnostik’ in die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Nur Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung verfügen, sollen den Hirntod feststellen dürfen.“ Zudem sollten die Richtlinien dahingehend überarbeitet werden, dass toxikologische Untersuchen gemacht werden müssen, um Medikamente im Blut des Patienten ausschließen zu können.
Noch keine Reaktion von der Bundesärztekammer
Die Initiative der Mediziner findet breite Unterstützung. Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin hatten bereits eine bessere Qualifikation der Untersucher gefordert. Zudem hatte der Vorstand der DSO, Rainer Hess in einer offiziellen Erklärung gesagt, dass es im Interesse der DSO sei, „die Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte für eine Hirntoddiagnostik zu verschärfen.“ Die Experten könnten dann von den Entnahmekrankenhäusern angefordert werden. Von der Bundesärztekammer, die nun am Zug ist, gab es bislang noch keine offizielle Reaktion. (sb)
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