Ärzte müssen bei chirurgischen Eingriffen auf Gefahren hinweisen
12.11.2013
Ärzte, die ihre Patienten nur unzureichend über die Risiken einer Darmspiegelung aufklären, müssen, wenn es zu schwereren Komplikationen kommt, mit der Zahlung eines Schmerzensgeld rechnen. In Folge eines Darmdurchbruchs, die sich während einer Darmspiegelung bei einem Patienten ereignet hatte, wurde ein Facharzt für Chirurgie vom Oberlandesgericht Hamm zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 220.000 Euro verurteilt. Das hat die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Zu dem Vorfall war es gekommen, als ein 48-jähriger Mann Blut im Stuhl bemerkt hatte und sich deswegen untersuchen ließ. Der behandelnde Facharzt hatte daraufhin eine Darmspiegelung mit Polypenabtragung durchgeführt. Bei diesem Eingriff erlitt der Patient eine Darmperforation. Nur wenige Tage später musste der Mann operiert werden. Anstatt das Leiden des Mannes zu beenden, zog dieser sich eine zusätzliche Bauchfellentzündung zu. Nun musste sich der Betroffene weiteren Operationen unterziehen. Doch anstatt einer Besserung, verschlimmerte sich der Zustand des Mannes und er musste über Monate hinweg intensivmedizinisch behandelt werden. Die Folgen waren so schwerwiegend, dass ein künstlicher Darmausgang gelegt wurde und der 48-jährige seine Arbeit aufgeben musste.
Das Oberlandesgericht gab dem Patienten Recht und sprach ihm ein Schmerzensgeld zu, mit der Begründung, der Arzt hätte nicht ausreichend über den Eingriff aufgeklärt. „Die vom Patienten unterzeichneten Standard-Merkblätter ersetzen kein persönliches Gespräch über die bestehenden Risiken“, so das Gericht. Die DAV sieht in dem Urteil eine Stärkung der Patientenrechte. Ärzte müssen in Zukunft darauf achten, ihre Patienten ausreichend aufzuklären und zu anschließend genau zu dokumentieren. (fr)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
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