Medizinisches Cannabis aus Deutschland
Apotheken mussten bis vor kurzem beim Verkauf von medizinischem Cannabis auf Importe aus dem Ausland zurückgreifen. Doch nun können sie die Substanz auch aus heimischen Anbau beziehen. Ziel des Anbaus in Deutschland ist es, zusätzlich zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen.
Wie das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) auf dem Portal „Patienten-Information.de“ erklärt, kann Cannabis bei schweren Krankheiten verordnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass andere Behandlungen nicht zur Verfügung stehen oder nicht möglich sind. Zudem muss nach ärztlicher Einschätzung die Chance bestehen, dass sich Beschwerden durch Cannabis bessern. Betroffene erhalten die Substanz meist zusätzlich zu ihren bestehenden Medikamenten. Nun besteht auch die Möglichkeit, Cannabis „Made in Germany“ zu erhalten.
4,30 Euro pro Gramm
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 7. Juli 2021 den staatlichen Verkauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken gestartet.
Laut einer Mitteilung können Apotheken nun über das Portal „www.cannabisagentur.de“ medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Versorgung der Patientinnen und Patienten vom BfArM erwerben.
Den Angaben zufolge wird das medizinische Cannabis im Auftrag der Cannabisagentur des BfArM von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und vom BfArM über ein Distributionsunternehmen vertrieben.
Der Verkauf vom BfArM an Apotheken erfolgt zu einem Preis von 4,30 Euro pro Gramm. Dabei erzielt das Bundesinstitut keine Überschüsse. Bei diesem Preis werden nur die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt.
Abgabe ausschließlich in Apotheken
Apotheken haben medizinisches Cannabis bislang aus Importen bezogen. Das wird auch weiterhin möglich sein. Anders als der Anbau hierzulande, wird der Import vom BfArM nicht in der Menge gesteuert. Laut den Fachleuten ist Ziel des Anbaus in Deutschland, zusätzlich zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen.
Die von dem Institut im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 Kilogramm medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2.600 kg verteilt.
Wie es in der Mitteilung heißt, war bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge durch das BfArM auch zu berücksichtigen, dass medizinisches Cannabis von den Apotheken nicht nur von der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch von Importeuren bezogen werden kann.
Den Angaben zufolge wurde die Cannabisagentur 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (sogenanntes „Cannabis als Medizin“-Gesetz) als neues Fachgebiet in der Abteilung 4 des BfArM eingerichtet.
Seither können Ärztinnen und Ärzte medizinische Cannabisblüten oder medizinischen Cannabisextrakt in pharmazeutischer Arzneimittelqualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Abgabe von medizinischem Cannabis erfolgt ausschließlich in Apotheken auf Vorlage des Betäubungsmittelrezeptes. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): BfArM startet Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken an Apotheken, (Abruf: 12.07.2021), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Cannabisagentur: Die Cannabisagentur, (Abruf: 12.07.2021), Cannabisagentur
- Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ): Cannabis als Medizin?, (Abruf: 12.07.2021), Patienten-Information.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.