Behandlungsfehlerstatistik 2011 offenbart Fehler in der medizinischen Versorgung
06.09.2012
Viele medizinische Behandlungen nehmen nicht den gewünschten Verlauf. Dabei sind oftmals Behandlungsfehler Anlass von erheblichen Komplikationen. Mehr als 12.500 Patienten haben sich im Jahr 2011 beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler gemeldet, in rund einem Drittel der Fälle wurde bei der Überprüfung tatsächlich eine fehlerhafte Behandlung festgestellt.
Wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen bei Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2011 am Mittwoch in Berlin berichtete, wurden im vergangenen Jahr 12.686 Vorwürfe eines Behandlungsfehlers eingereicht und begutachtet. Bei jedem dritten Fall (32 Prozent) bestätigten die Gutachter des MDK den Vorwurf des Behandlungsfehlers. Die meisten Vorwürfe richtete sich gegen Krankenhäuser, aber auch die Arbeit niedergelassener Ärzte stand häufiger in der Kritik.
Knapp 12.700 Behandlungsfehlervorwürfe der Patienten
„Als Patientinnen und Patienten wünschen wir uns die bestmögliche Behandlung und eine, die fehlerfrei ist. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fehler gemacht werden“, erläuterte der stellvertretende Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Dr. Stefan Gronemeyer. Da die Patienten selber nicht über das Fachwissen verfügen, um den behandelnden Ärzten im Zweifelsfall einen Behandlungsfehler nachzuweisen, können sie sich an die Krankenkassen wenden und dort vom MDK ein fundiertes fachärztliches Gutachten erhalten. Insgesamt 12.686 Patienten haben diese Möglichkeit im Jahr 2011 genutzt, wobei sich 67 Prozent der Behandlungsfehlervorwürfe (8.509 Fälle) gegen Krankenhäuser richteten, und lediglich ein Drittel (4.177 Fälle) gegen niedergelassene Ärzte. Insgesamt wurden im Rahmen der Begutachtung des MDK 4.068 Behandlungsfehler bestätigt (32 Prozent der gemeldeten Fälle). „In den Kliniken steckten hinter 30 Prozent der Beschwerden tatsächlich Behandlungsfehler, in den Arztpraxen waren 36,1 Prozent der Vorwürfe begründet“, so die Mitteilung des MDS. Drei Viertel der bestätigten Behandlungsfehler (75,1 Prozent) führten den Zahlen der Behandlungsfehlerstatistik zufolge zu einem gesundheitlichen Schaden der Patienten.
Viele Behandlungsfehler in der Chirurgie, der Zahnmedizin und der Gynäkologie
Die Anzahl der Patientenbeschwerden fiel in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen äußerst unterschiedlich aus. So wurden laut Aussage der Leitenden Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, Prof. Dr. Astrid Zobel, „die chirurgischen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert.“ Zusammen zählten die Gutachter im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie 3.539 Fälle, von denen knapp ein Drittel berechtigte Behandlungsfehlervorwürfe waren. 2.343 begutachtete Fälle bezogen sich auf den Bereich Allgemeinchirurgie, wobei 29,2 Prozent als Behandlungsfehler bestätigt wurden. Auch im Bereich Zahnmedizin und Gynäkologie wurden relativ viele Fälle gemeldet. Der Anteil der bestätigten Behandlungsfehler an den gemeldeten Fällen lag in der Pflege (642 Fälle, 50,8 Prozent bestätigte Behandlungsfehler) und der Zahnmedizin (1.123 Fälle, 42,8 Prozent bestätigte Behandlungsfehler) besonders hoch. „Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler in der Pflege, in der Zahnmedizin sowie in der Gynäkologie und Geburtshilfe bestätigt“, erläuterte Prof. Astrid Zobel. Allerdings ist zwischen Behandlungsfehlern in der stationären und der ambulanten Versorgung zu unterscheiden.
Anzahl der gemeldete Behandlungsfehler nach Fachbereichen
Die Behandlungsfehlervorwürfe im ambulanten Bereich beziehen sich neben der Zahnmedizin, Orthopädie/Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie und Inneren Medizin häufiger auf den Bereich der Augenheilkunde (249 Fälle, 38,2 Prozent Behandlungsfehler) und der Allgemeinmedizin (179 Fälle, 44,1 Prozent Behandlungsfehler). Bei den stationären Behandlungen verzeichnete der MDK zudem im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe (818 Fälle, 31,4 Prozent Behandlungsfehler), sowie der Neurochirurgie (420 Fälle, 29,8 Prozent Behandlungsfehler), Urologie (254 Fälle, 21,7 Prozent Behandlungsfehler), Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (202 Fälle, 21,8 Prozent Behandlungsfehler) und der Anästhesiologie und Intensivmedizin (180 Fälle, 35,0 Prozent Behandlungsfehler ) häufiger Beschwerden der Patienten. Allerdings lassen sich laut Prof. Zobel hieraus keine Rückschlüsse auf die allgemeine Behandlungsqualität in den Fachbereichen ziehen, da die gemeldete Behandlungsfehlervorwürfe nicht in Relation zur Gesamtzahl der Behandlungen in dem jeweiligen Fachbereich gesetzt wurden. „Dennoch müssen wir in Zukunft unsere Analysen in den Fächern vertiefen, die eine besonders hohe Bestätigungsquote zeigen“, erklärte die Expertin des MDK Bayern.
Viele Behandlungsfehler bei Kniegelenkarthrose, Hüftgelenkarthrose und Zahnkaries
In Bezug auf die gesundheitlichen Beschwerden, die besonders häufig Behandlungsfehler mit sich bringen, liegen laut Mitteilung des MDS Kniegelenkarthrosen (604 Fälle, 26,3 Prozent bestätigte Behandlungsfehler), Hüftgelenkarthrosen (504 Fälle, 27,8 Prozent bestätigte Behandlungsfehler) und Zahnkaries (287 Fälle, 46,7 Prozent bestätigte Behandlungsfehler) relativ weit vorne. Aber auch Brüche des Oberschenkels (290 Fälle, 38,3 Prozent bestätigte Behandlungsfehler), Entzündungen des Zahnnervs (217 Fälle, 49,8 Prozent bestätigte Behandlungsfehler), Unterschenkelbrüche (241 Fälle, 35,3 Prozent bestätigte Behandlungsfehler), Unterarmbrüche (170 Fälle, 39,4 Prozent bestätigte Behandlungsfehler) und Bandscheibenschäden (202 Fälle, 28,7 Prozent bestätigte Behandlungsfehler) sind häufiger Anlass für Beschwerden der Patienten.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen unterstützt die Patienten
Die Aufarbeitung der Behandlungsfehlervorwürfe ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, da „alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit – von der Diagnose über die Therapie bis zur Dokumentation – unter die Lupe genommen“ werden. Spezialisierte Gutachterteams des MDK bearbeiten die Beschwerden der Patienten und „gehen der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist“, erläutert der MDS in seiner aktuellen Mitteilung. Bestätigt sich der Behandlungsfehler, werde „außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, tatsächlich durch den Fehler verursacht worden ist“, denn nur dann seien Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen ist für die Patienten kostenfrei. Meist richten sich die Behandlungsfehlervorwürfe gegen Therapiemaßnahmen und tatsächlich verzeichneten die MDK-Gutachter Behandlungsfehler überwiegend bei therapeutischen Eingriffen (41,3 Prozent), beim Therapiemanagement (23,6 Prozent) und bei der Diagnose (23,1 Prozent). „Erst dann folgten Dokumentations- und Aufklärungsmängel und Pflegefehler“, berichtet der MDS. „Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen“, so Prof. Zobel weiter. „Hier müssen tiefergehende Analysen ansetzen, um systematische Mängel aufzudecken und konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln zu können“, forderte die Expertin.
Neues Patientenrechtegesetz bringt weitere Verbesserung
Ausdrückliches Lob fand bei dem stellvertretende Geschäftsführer des MDS die geplante Neuregelung des Patientenrechtegesetzes, bei der aus der Kann-Lösung für die Krankenkassen bei der Unterstützung der Versicherten eine Soll-Vorschrift gemacht wird. „Als Medizinische Dienste befürworten wir die Absicht des Gesetzentwurfs, die Unterstützung von Versicherten bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern zu einer regulären Dienstleistung auszubauen“, betonte Dr. Gronemeyer. „Unser Ziel als Medizinischer Dienst ist es zu allererst, die Geschädigten interessenneutral zu unterstützen“, so der stellvertretende MDS-Chef weiter. Die Aufarbeitung der gemeldeten Fälle biete jedoch auch generelle Vorteile. Denn wer Fehler vermeiden will, müsse „zunächst wissen, wo und wie sie passieren.“ (fp)
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