Mehr Geld für Zahnärzte durch neue Gebührenordnung: Der Verband der Privaten Krankenversicherung befürchtet Zusatzbelastungen für alle Versicherten.
30.03.2011
Laut eines neuen Gesetzesentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums sollen Zahnärzte zukünftig rund sechs Prozent höhere Honorare für Zahnbehandlungen erhalten. Gestern wurde der Entwurf der geplanten Gebührenordnung an Verbände, Landesregierungen und Krankenversicherungen versandt. Prompt wies der Verband der Privaten Krankenversicherungen die geplanten Erhöhungen zurück. Die Ärztehonorare von niedergelassenen Zahnärzten sind in den vergangenen zehn Jahren um 36 Prozent gestiegen. Betroffen sind von Erhöhungen nicht nur Privatpatienten, sondern auch gesetzlich Krankenversicherte. Schließlich müssen Kassenpatienten immer mehr Zahnarztleistungen aus eigener Tasche bezahlen.
Sechs Prozent höhere Ärztehonorare geplant
Zahnmediziner sollen nach dem Willen des Gesundheitsministeriums zukünftig höhere Ärztehonorare erhalten. Hauptsächlich betroffen sind hiervon Privatversicherte. Rund sechs Prozent mehr sollen demnächst Privatpatienten für Zahnarztleistungen ableisten. Von den Neuregelungen der Verordnung sind aber auch gesetzliche Krankenversicherte betroffen. Hier sollen vor allem die Honorare für Zahnarztleistungen steigen, die von den Kassen nicht mehr erstattet werden. Dazu gehören beispielsweise hintere Zahnfüllungen ohne Amalgam-Füllung, aufwendige Kronen und Zahnimplantate. All diese Behandlungen sind nicht mehr im Leistungskatalog der Kassen aufgeführt und müssen als private Zusatzleistungen entrichtet werden.
Veraltete Gebührenordnung
Nach Meinung des Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler (FDP) ist die momentan geltende Gebührenverordnung „völlig veraltet“. Seit mehr als 20 Jahren wurde die Verordnung nicht mehr erneuert. Das sei nach Angaben des Ministeriums insbesondere deshalb problematisch, da zahlreiche neuere Behandlungsmethoden in dem Leistungskatalog noch nicht erfasst sind. Durch die Neuschaffung sollen zahlreiche Leistungen mit aufgeführt werden.
Bundeszahnärztekammer: Novellierung nicht weitreichend genug
Der Bundeszahnärztekammer sind die geplanten Anpassungen nicht weitreichend genug. Die Erhöhungen um 6 Prozent sei „viel zu gering“. Allerdings begrüße man die Entscheidung des Bundesgesundheitsminister Rösler, auf eine Öffnungsklausel im Referentenentwurf zur GOZ zu verzichten. „Damit wird einer unserer wichtigsten Forderungen Rechnung getragen“, so der Vorsitzende der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Auf der anderen Seite orientiert sich der Entwurf viel zu wenig „am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignoriert die Kostenentwicklungen der letzten Jahre“, kritisierte Engel. Aus Sich der Ärztevertreter muss eine „akzeptable Reform“ drei wesentliche Bereiche umfassen: Keine Öffnungsklausel im Verordnungsteil, aktualisierte Leistungsbeschreibungen und einen Ausgleich für „23 Jahre Vorenthaltung einer überfälligen Honoraranpassung“. „Diese Novelle ist ausschließlich den politischen und finanziellen Umständen geschuldet. Neue medizinische Standards sind in den Leistungsbeschreibungen nicht ausreichend berücksichtigt. Und nach 23 Jahren Nullrunde ist eine circa 6-prozentige Anhebung betriebswirtschaftlich nicht akzeptabel. Nach dieser Zeit sind die Zahnärzte entsetzt über den Punktwertestillstand“, beanstandet Engel.
Höhere Ausgaben für Versicherte befürchtet
Keinerlei Nachholbedarf sieht hingegen der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV). Die Honorare für Zahnärzte seien in der Vergangenheit bereits „überdurchschnittlich stark gestiegen“. Volker Leienbach, Verbandsvorsitzender der PKV sagte: „Die Honorare aus der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen.“ Statt dessen fordert der Verband auch in die Gebührenordnung für Zahnärzte eine sogenannte „Öffnungsklausel“ für „mehr Vertragsfreiheit“ einzuführen. Hierdurch könnten im Interesse der Privatpatienten konkrete „Qualitäts- und Leistungsstandards mit den Zahnärzten vereinbart“ werden.
Nicht nur Privatpatienten sind betroffen
Leienbach machte darauf aufmerksam, dass die geplante Neufassung der Gebührenordnung nicht nur die rund neun Millionen Privatversicherten beträfe, sondern auch alle 70 Millionen Kassenpatienten. Denn gesetzlich Versicherte müssen aufgrund von Kürzungen zahlreicher Gesundheitsleistungen viele Zahnbehandlungen heute selbst zahlen. Diese Kosten werden nach dem Gebührenkatalog von Privatleistungen erhoben. Der Entwurf der schwarz-gelben Koalition betrifft also letztlich alle Krankenversicherte in Deutschland.
Starker Anstieg der Ärztehonorare in den letzten zehn Jahren
Nach Angaben der PKV sind die Ausgaben für Zahnmedizin in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Im Jahre 1999 mussten die Versicherungen noch 359 Euro je Versicherten für Zahnarztleistungen pro Jahr ausgeben. Im Jahre 2009 waren es bereits 488 Euro. Das entspricht einem Ausgabenanstieg von rund 36 Prozent. Demnach sind die Ausgaben im Vergleich zum regulären Preisanstieg (17 Prozent) um das Doppelt höher. Aufgrund dieser Entwickelung ist nach Ansicht des Verbandspräsidenten die geplante Anpassungen völlig übertrieben. Jede Ausweitung der Honorare geht letztendlich zu Lasten aller Versicherten. Insgesamt sind die Ärzte-Honorare in den letzten Jahren stark gestiegen. (sb)
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Bild: Schemmi / pixelio.de
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