Was ändert das neue Präventionsgesetz für deutsche Krankenkassen?
Ab dem ersten Januar tritt in Deutschland das neue Präventionsgesetz in Kraft. Dies betrifft vor allen die Leistungen der Krankenkassen und zwingt sie, einige Veränderungen vorzunehmen. Das Präventionsgesetz zielt darauf ab, die Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland zu verbessern.
Die Krankenkassen müssen sich ab dem nächsten Jahr an einige neue Gesetzesvorgaben halten, wobei das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention nur eine davon ist. Wie sind die genauen Auswirkungen für den Verbraucher und was müssen die Krankenkassen etzt für zusätzliche Leistungen erbringen?
Ziele des neuen Präventionsgesetzes
Ab ersten Januar müssen sich Krankenkassen in Deutschland an das neue Präventionsgesetz halten. Das Gesetz soll die Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung bilden. Die Krankenkassen müssen aus diesem Grund erhöhte Ausgaben und erweiterte Angebote für ihre Versicherten bereitstellen. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Förderung der Gesundheit und Prävention in Schulen, Kitas und Betrieben zu verbessern. Außerdem sei es wichtig, dass alle Krankenkassen die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickelt, erklärten die Experten von der AOK in einer Pressemeldung zu den aktuellen Gesetzesänderungen.
Einige Krankenkassen haben schon heutzutage viele der geforderten Leistungen in ihrem Programm. Die AOK bietet beispielsweise jetzt schon den Schwerpunkt der Prävention in Lebenswelten wie beispielsweise Kitas und Schulen. Die Krankenkasse unterstützt weiter zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen und bietet etliche Gesundheitskurse und Präventionsangebote für alle ihre Versicherten. Die AOK fördere außerdem Programme zu gesunden Ernährung und für mehr Bewegung in Kitas und Schulen, auch die betriebliche Gesundheitsförderung solle noch verbessert werden, erklärten die Gesundheitsexperten der Krankenkasse. (as)
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