Arzneiverordnungs-Report 2011: Kosten für Arzneimittel um mehr als acht Milliarden reduzierbar
16.09.2011
Im Gesundheitssystem ließe sich ein Viertel der Arzneimittelkosten einsparen, so das Ergebnis des von der AOK finanzierten „Arzneiverordnungs-Report 2011“. Die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittelverordnungen könnten demnach um etwa acht Milliarden Euro pro Jahr reduziert werden – bei gleichbleibender medizinischer Versorgung der Patienten.
Wie der AOK-Vizechef Jürgen Graalmann erklärte, hat der „Arzneiverordnungs-Report 2011“ ein deutliches Einsparpotenzial im Bereich der Arzneimittelausgaben aufgedeckt. Nach wie vor gebe „es noch Luft bei den Preisen“, betonte Graalmann. Dem Report zufolge könnten die Ausgaben für Arzneimittel um 27 Prozent reduziert werden. Anders ausgedrückt, bedeutet dies, dass derzeit mehr als ein Viertel der Arzneimittelausgaben verschwendetes Geld sind. Acht Milliarden Euro ließen sich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einsparen, ohne dass die medizinische Versorgung beeinträchtigt würde, so das Ergebnis des Arzneiverordnungs-Reports in Bezug auf die Zahlen des vergangenen Jahres. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) reagierte umgehend und erklärte, „der von der AOK bezahlte Arzneimittelverordnungs-Report ignoriert die Realität.“
Zahlreiche Einsparmöglichkeiten bei den Arzneimittelausgaben
In dem Arzneiverordnungs-Report 2011 wurden 791 Millionen Verordnungen gesetzlich Versicherter aus dem vergangenen Jahr berücksichtigt und vom Wissenschaftlichen Institut der AOK ausgewertet. Bei ihren Berechnungen kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass sich die Arzneimittelkosten bereits um 4,1 Milliarden Euro senken ließen, wenn die Preise für teure, patentgeschützte Medikamente hierzulande auf britisches Niveau gesenkt würden. Als Beispiel nennt der Arzneiverordnungs-Report das Arthritis-Medikament Humira, welches in Deutschland 4.393 Euro pro Packung kostet und damit fast doppelt so teuer ist wie in Großbritannien. Zusätzliches Einsparpotenzial ergibt sich laut Aussage des Reports im Bereich der Generika. Bei den als Nachahmer-Präparate nach dem Ablauf des Patentschutzes produzierten Generika sieht der Arzneiverordnungs-Report Einsparmöglichkeiten in Höhe von 3,3 Milliarden Euro, wenn britische Preise zu Grunde gelegt würden. Der Heidelberger Pharmakologe und Herausgeber des Reports, Ulrich Schwabe, erklärte, dass die führenden deutschen Generika durchschnittlich 90 Prozent teurer seien als in Großbritannien. Bei einzelnen Generika falle hierzulande sogar das zehnfache des britischen Preises an, und entsprechend groß ist das Einsparpotenzial, betonte der Experte.
Maßnahmen des Arzneimittelsparpakets zeigen ersten Erfolg
Die massiven Einsparmöglichkeiten ergeben sich jedoch nicht nur im Vergleich mit britischen Arzneimittelpreisen, sondern auch bei alleiniger Betrachtung der hierzulande verkäuflichen Präparate. Auf Basis der deutschen Preise könnten durch die konsequente Verschreibung preiswerter Generika und den Verzicht auf teure patentgeschützte Analogpräparate 4,7 Milliarden Euro eingespart werden, so die Aussage des Arzneiverordnungs-Reports.Unter Analogpräparaten sind neue teure Medikamente zu verstehen, die im Vergleich zu bereits eingeführten billigeren Präparaten keinen wesentlichen Zusatznutzen mit sich bringen. Erste Erfolge bei der Reduzierung der Arzneimittelausgaben seien allerdings bereits durch das Arzneimittelsparpaket der schwarz-gelben Bundesregierung eingetreten. Hier haben Maßnahmen wie der vom Bundesgesundheitsminister im August 2010 verhängte Preisstopp für Arzneimittel bis zum Jahr 2013 und die Zwangsrabatte von 16 Prozent, die der Pharmabranche auferlegt wurden, eine deutliche Wirkung gezeigt und dazu beigetragen, dass im ersten Halbjahr 2011 die Arzneimittelausgaben leicht zurückgingen. Die Zahl der Verordnungen insgesamt blieb dem Arzneimittelverordnungs-Report zufolge im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr weitgehend konstant und auch die Arzneimittelausgaben sind lediglich um ein Prozent gestiegen.
In Zukunft sollen die Abgabepreise von patentgeschützten Arzneimitteln zwischen Kassen und Pharmaindustrie direkt ausgehandelt werden, um ein dem Nutzen entsprechendes Preisniveau sicherzustellen. Auch soll auf diese Weise gewährleistet werden, dass neue Präparate tatsächlich einen deutlichen Zusatznutzen für die Patienten mit sich bringen. Können die Pharmahersteller und die gesetzlichen Krankenkassen sich nicht einigen, wird der Abgabepreis durch eine Schiedsstelle festgelegt. Diese gesetzlichen Änderungen seien ein „mutiger Schritt“ der Bundesregierung und wirken präventiv gegenüber überteuerten patentgeschützte Analogpräparaten, lassen jedoch gleichzeitig ausreichend Raum für echte Innovationen, betonte der AOK-Vizechef Jürgen Graalmann. Dass die Pharmahersteller im Vorfeld den Zusatznutzen ihrer Medikamente nachweisen müssen, hat in den letzten Monaten bereits bei zwei Präparaten Wirkung gezeigt. Der eine Hersteller zog daraufhin sein Produkt zurück, der andere musste sich mit deutlich geringeren Preisen zufrieden geben.
Medikationskatalog als nächster Schritt
Wie letzte Woche bekannt wurde plant die schwarz-gelbe Bundesregierung mit einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz die Aufstellung eines Medikationskataloges, der als eine Art Positivliste bestimmte Wirkstoffe zur Behandlung von Patienten vorschreibt, wobei Arzneimittel, die nicht in dem Katalog aufgeführt werden, künftig keine Berücksichtigung bei den üblichen Verordnungen mehr finden sollen. In der Ärzteschaft stieß dieser Vorschlag auf deutliche Zustimmung, wobei der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sich von dem geplante Medikationskatalog nicht nur eine verbesserte Versorgungsqualität sondern auch mehr Wirtschaftlichkeit verspricht. In einem Modellprojekt soll dieser von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) entwickelte Medikationskatalog nun getestet werden. Ärzte verordnen dabei die Substanzen aus der Positivliste und die Apotheker bestimmen anschließend das entsprechende Arzneimittel.
Pharmahersteller lehnen geplante Änderungen ab
Standen die Pharmahersteller schon den bisherigen Änderungen des Arzneimittelsparpakets skeptisch gegenüber, so stößt der geplante Medikationskatalog auf massive Ablehnung. Der BPI hat diesen als „standardisierten Kochbuchmedizin“ scharf kritisiert und zugleich von den Ärzten gefordert, ihre Therapiefreiheit nicht leichtfertig aus der Hand zu geben. Im Hintergrund der drastischen Kritik dürften nach Einschätzung von Branchenkennern jedoch auch finanzielle Interessen stehen, denn einigen Herstellern drohen erhebliche Umsatzeinbußen. Auch die aktuelle Kritik der AOK trifft daher bei der Pharmaindustrie einen empfindlichen Nerv. Zwar können die Zahlen des Arzneiverordnungs-Reports kaum in Frage gestellt werden, doch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärte, der von der AOK bezahlte Arzneimittelverordnungs-Report ignoriere die Realität. Die Geschäftsführerin des Pharmaverbands vfa, Birgit Fischer ergänzte, dass es dringend einer intensiven Debatte darüber bedarf, „wie Innovationen und eine nachhaltige Finanzierung in Einklang zu bringen sind“. (fp)
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Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
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