Bei korrekter Lager sind Lebensmittel häufig viel länger haltbar als das Mindesthaltbarkeitsdatum angibt
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von Lebensmitteln abgelaufen, wandern diese häufig in die Mülltonne. Viele Produkte sind jedoch weitaus länger genießbar als das Mindesthaltbarkeitsdatum angibt. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur „dpa“ erläutert Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland, worauf Verbraucher bei der Haltbarkeit von Lebensmitteln achten sollten.
Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln ist eine Empfehlung des Herstellers
Einer Studie der Universität Stuttgart zufolge werfen die Deutschen durchschnittlich 82 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg. Das entspricht etwa zwei großen vollgepackten Einkaufswagen. Nicht selten ist ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum der Grund dafür, dass Produkte im Müll landen, obwohl sie noch genießbar wären.
Was viele nicht wissen- das Mindesthaltbarkeitsdatum ist lediglich eine Empfehlung des Herstellers. Ob ein Lebensmittel nach Ablauf dieser Frist noch genießbar ist, hängt vom Produkt und seiner Lagerung ab. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Qualitätsversprechen vom Hersteller. Bei korrekter Lagerung verliert das Lebensmittel in dieser Zeit nichts an Qualität”, erklärt Diekmann.
Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum, das auf frischem Fleisch oder Fisch angegeben ist. „Da sollte man keine Kompromisse machen”, rät der Experte. Denn es können sich leicht Keime bilden, die Magen-Darm-Beschwerden und Vergiftungen verursachen können.
Vorsicht bei angetauter Eiscreme
Bei Lebensmitteln wie Nudeln Reis oder Kaffee ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung aufgedruckt. Vor allem Produkte, die wenig Wasser enthalten, sind meist deutlich länger haltbar als vom Hersteller angegeben. „Eine Schokolade, die laut MHD in zwölf Monaten abläuft, ist in der Regel auch in 13 Monaten genießbar”, so Diekmann. Sogar Joghurt ist häufig länger haltbar, wenn er gleich nach dem Einkauf in den Kühlschrank gestellt wird. Generell sollten sich Verbraucher bei der Haltbarkeit von Lebensmitteln auf ihre Sinne verlassen. „Wenn es sauer schmeckt oder Schimmel zu sehen ist, sollte man es natürlich nicht essen”, so der Experte.
Da das Mindesthaltbarkeitsdatum oft nur für ungeöffnete Produkte gültig ist, sollte man auch bei angebrochen Lebensmitteln auf seine Sinne vertrauen. So sind beispielsweise Ketchup und stark gesüßte Produkte meist auch nach dem Öffnen noch lange haltbar.
Dem Tüv zufolge sollte man jedoch bei Eiscreme vorsichtig sein, da diese häufig zu lange verwendet wird. Durch kurzes Antauen und wieder Einfrieren können sich rasch Bakterien bilden, die unangenehme Magen-Darm-Infektionen auslösen. Wird Eis im Supermarkt gekauft, sollte es deshalb kühl transportiert und nach dem Öffnen schnell verzehrt werden. (ag)
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