Rückruf bei Aldi Nord: In Spargel in Gläsern könnten Glassplitter enthalten sein
Der Aldi Nord Lieferant „MERKUR Aussenhandel“ hat einen Rückruf für den Artikel „King’s Crown Spargelabschnitte, 314 ml Glas“ gestartet. In den Gläsern könnten sich Glassplitter befinden. Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Problem aufgetreten ist.
Rückruf für King’s Crown Spargelabschnitte im Glas
Der Aldi Nord Lieferant „MERKUR Aussenhandel“ ruft den Artikel „King’s Crown Spargelabschnitte, 314 ml Glas“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.06.2021 und der auf dem Deckelrand aufgedruckten Charge L0161320180528 3700/01090 zurück, berichtet der Discounter auf seiner Webseite.
Glasbruchstück gefunden
Grund für den Rückruf: „In einem Glas Spargelabschnitte wurde ein Glasbruchstück gefunden“, schreibt das Unternehmen.“
Und: „Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich in weiteren Gläsern ebenfalls Glasbruchstücke befinden könnten.“
Anfang des Jahres musste der Aldi Nord Lieferant schon ein Mal eine Rückrufaktion für Spargel aus dem Glas wegen Glassplittern durchführen.
Vom Verzehr wird abgeraten
Den Angaben zufolge wurde die aktuell betroffene Ware in den Aldi Gesellschaften Beucha, Beverstedt, Greiz, Jarmen, Bad Laasphe, Hann. Münden und Lingen verkauft.
Wie es heißt, wurde der Artikel inzwischen aus dem Verkauf genommen.
Verbraucher können bereits gekaufte Gläser gegen Erstattung des Kaufpreises in die Filialen zurückbringen.
Vom Verzehr der betroffenen Ware wird abgeraten.
Glassplitter können zu ernsthaften Verletzungen führen
Lebensmittel, die Glassplitter oder Glasscherben enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht mehr konsumiert werden.
Diese können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder auch zu inneren Verletzungen führen.
In der Lebensmittelproduktion kann es aufgrund von Fehlern in den Herstellungsprozessen immer wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern wie Glas-, Aluminium- oder Plastik-Rückständen kommen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.