Krankenkassen lehnen Mutter-Kind-Kuren willkürlich ab
22.07.2011
Die Sparbemühungen der Krankenkassen haben einen deutlichen Rückgang bei den genehmigten Mutter-Kind-Kuren zur Folge. Laut Medienberichten kämpfen die ersten Kurzentren bereits mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Ein parteiübergreifender Entschließungsantrag, der die Rechte der Antragsteller stärken und mehr Transparenz in die Genehmigungsverfahren der Krankenkassen bringen soll, wir im Bundestag voraussichtlich direkt nach der Sommerpause behandelt.
Die Krankenkassen missachten zunehmend den Rechtsanspruch der Eltern und lehnen die Kur-Anträge oft rein willkürlich ab, so der Vorwurf von Seiten der Politik. Der Rückgang der genehmigten Kuren sei nicht nur aus gesundheitlichen Gesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die finanzielle Situation der Kurkliniken äußerst problematisch. Die ersten Kurzentren hätten bereits mit roten Zahlen zu kämpfen, bemängelten die Bundestagsabgeordneten Karin Evers-Meyer (SPD) und Hans-Werner Kammer (CDU) und mahnen, dass dringend neue gesetzliche Regelungen erforderlich seien.
Genehmigte Mutter-Kind-Kuren stark rückläufig
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der genehmigten Mutter-Kind-Kuren immer weiter zurückgegangen. Im Jahr 2009 bereits um rund sechs Prozent, im Jahr 2010 sogar um knapp zehn Prozent, so die Begründung zu dem parteiübergreifenden Entschließungsantrag, der nach der Sommerpause im Bundestag behandelt werden soll. Die Krankenkassen würden die Anträge oft willkürlich und ohne weitere Erklärung ablehnen, kritisierten die Politiker. Damit seien nicht nur gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Betroffenen verbunden, sondern auch die Kurzentren geraten zunehmend unter Druck. Teilweise hatten diese laut Medienberichten im vergangenen Jahr einen Rückgang der Kurpatienten um fast 20 Prozent zu verzeichnen. Damit verbunden seien erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, die zu einer existenziellen Bedrohung für die Kurkliniken werden können. Grund für den deutlichen Rückgang der genehmigten Kur-Anträge sind die Sparbemühungen der Krankenkassen. Um der Willkür im Umgang mit den Kur-Anträgen einen Riegel vorzuschieben, fordern die Politiker in dem Entschließungsantrag daher auch die Einführung eines transparenten Bewilligungsverfahrens bis spätestens Ende 2011.
Rechtsanspruch der Eltern wird missachtet
Dem Vorwurf der Politik zufolge missachten die Krankenkasse bei den Kur-Anträgen regelmäßig den Rechtsanspruch der Eltern zur Bewilligung der Eltern-Kind-Kuren. Oft würden die Anträge willkürlich und ohne Angabe einer Begründung abgelehnt. Durch die Einführung transparenter Bewilligungsverfahren wollen die Politiker die ändern. Die Bescheide sollten detailliert begründet und nachvollziehbar sein, so die parteiübergreifende Forderung. Insgesamt müssten die Rechte der Antragsteller deutlich gestärkt werden. Denn durch die Kuren werden langfristig erhebliche Kosten gespart, da diese nachweislich krankheitsvorbeugend wirken können, erklärten die Politiker. Darüber hinaus werden die Eltern-Kind-Kuren auch als Rehabilitationsmaßnahmen nach Erkrankungen eingesetzt.
Maßnahmen der Eltern-Kind-Kuren
Bei den normalerweise dreiwöchigen Kuraufenthalten mit Maßnahmen wie Bewegungsprogrammen, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren sowie Gruppen- und Einzelgesprächen, sollen die Patienten nicht nur in ihrer Gesundheit gestärkt werden, sondern auch eine engere Bindung zueinander entwickeln. Zu den häufigsten Ursachen für einen Kurantrag zählen bei Frauen Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out, Atemwegserkrankungen und Adipositas. Die Kinder sind bei Antragstellung der Mutter oftmals nur Begleitpersonen. Es können jedoch auch Erkrankungen der Kinder Anlass für den Kuraufenthalt sein. Dabei zählen Atemwegskrankheiten, die Anfälligkeit für Infektionen, Verhaltensstörungen sowie Hautkrankheiten und Erkrankungen des Bewegungsapparates zu den häufigsten Kur-Anlässen der Kinder. (fp)
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