Nichtversicherte Migranten müssen Abschiebung nach Arztbesuch fürchten
03.05.2013
Zuwanderer ohne Krankenversicherung müssen in Deutschland nach einem Arztbesuch mit der Abschiebung rechnen. Hunderttausende Migranten haben keinen geregelten Aufenthaltsstatus und deshalb auch keine Möglichkeit eine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Ärzte fordern jetzt bessere Behandlungsbedingungen und eine Lockerung der Bürokratie, um die Anonymität der Nichtversicherten zu gewährleisten.
Zuwanderer gehen aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt
Aus Angst später abgeschoben zu werden, gehen viele Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht zum Arzt, wenn sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Ärzte fordern nun mehr Schutz für Nichtversicherte. „Es darf nicht sein, dass Menschen mit Migrationshintergrund aus Angst vor Abschiebung oder wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes gar nicht oder erst sehr spät einen Arzt aufsuchen", erklärte Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer (BÄK), am Donnerstag in Berlin. Die Beschwerden würden sich dann häufig verschlimmern oder chronisch werden. „Nicht selten endet dies im medizinischen Notfall", berichtete Clever.
Immer mehr Menschen aus Osteuropa, aber auch Zuwanderer aus anderen Ländern leben ohne jegliche Absicherung für den Krankheitsfall in Deutschland. Laut der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) haben derzeit zwischen etwa 200.000 und 600.000 Menschen in Deutschland keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Hinzu kämen Migranten ohne Anstellung und Versicherungsschutz sowie Asylsuchende mit oder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Um eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen zu können, müsse der Asylbewerber beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen, der jedoch häufig nicht gewährt werde. Die Einzelfallprüfung werde dabei meist von medizinisch nicht fachkundigem Personal durchgeführt. „In manchen Asylbewerberheimen entscheidet die Heimleitung, ob ein Arzt gerufen wird, oder nicht“, so der Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK, Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing. Ärzte fordern deshalb eine Lockerung der bisherigen Regelung, nach der vielen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus eine Meldung an die Ausländerbehörde und somit die Abschiebung droht, wenn sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ärzte fordern Lockerung der Bürokratie für Behandlung von Zuwanderern
Doch auch für die Ärzte bestehen eine Reihe ungeklärter Fragen. „Ärzte geraten oft in gravierende ethische und zum Teil rechtliche Konfliktsituationen, wenn medizinisch gebotene Therapien und Vorsorgeuntersuchungen aus Versicherungsgründen unterbleiben müssen oder die ärztliche Schweigepflicht nicht eingehalten werden kann“, sagte Wiesing. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen sei es bedenklich, wenn sie keine ausreichende medizinische Versorgung erhielten. Dazu gehörten auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Therapien.
Wie die BÄK mitteilt, würde die ärztliche Schweigepflicht regelmäßig bei Menschen ohne gültige Papiere in Notfällen ausgehebelt werden. Zwar greife bei der Antragstellung auf einen Krankenschein in Notfällen der sogenannte verlängerte Geheimnisschutz, jedoch sei den zuständigen Behörden weitgehend unbekannt, weshalb Patienten nachträglich gemeldet würden und ihnen dann unter Umständen die Ausweisung drohe. Bei geplanten stationären Eingriffen sei das Sozialamt sogar dazu verpflichtet, die Ausländerbehörde oder die Polizei zu informieren. „Für viele Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere und deren Kinder besteht faktisch keine reguläre Behandlungsmöglichkeit“, schreibt die ZEKO in ihrer Stellungnahme. „Dies widerspricht grundlegend dem Ärztlichen Ethos, wie es im Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes dargelegt wird“, berichtete Dr. Tanja Krones, die an der Stellungnahme der ZEKO federführend beteiligt war.
Ärztliche Schweigepflicht darf auch bei Zuwanderern nicht ausgehebelt werden
Die ZEKO fordert dringend den Abbau bürokratischer Hürden, die kranken Menschen den Zugang zu medizinischer Versorgung, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, erschweren oder sogar verweigern. Der Arzt müsse die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Behandlung behalten. Vor allem für Kinder und Jugendliche müsse die Versorgung gewährleistet sein. „Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und darf nicht durch das Verfahren der Zuteilung von Leistungen untergraben werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss explizit und verlässlich geschützt werden“, so die ZEKO.
Der BÄK zufolge verweigert der Bund bislang die Schaffung humaner Lösungen, zu denen der anonyme Krankenschein gehört. „Das lässt sich bislang mit unserer Bundesregierung nicht so klären, dass es wie in anderen Ländern geregelt wird", berichtete Clever.
Malteser Werke bieten anonyme Behandlung an
Seit 2001 bieten die Malteser Werke anonyme Behandlungen für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Menschen ohne Krankenversicherung an. Neben der medizinischen Versorgung steht dabei die Wahrung der Anonymität im Vordergrund, so dass kein Patient fürchten muss, aufgrund der Behandlung gemeldet zu werden. „Der Status vieler Patienten hat sich verändert", erklärte Angelika Haentjes-Börgers, Abteilungsleiterin Migration der Malteser Werke, gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. „Nur noch rund ein Drittel zählt zu den irregulär Zugewanderten." Viele der Patienten, die zum Großteil aus osteuropäischen EU-Ländern kämen, würden häufig erst viel später eine Behandlung in Anspruch nehmen als regulär Krankenversicherte. (ag)
Bild: Gerd Altmann, Pixelio.de
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