Naturheilkundliche Behandlungen steuerlich absetzbar
09.07.2014
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhof gibt Hoffnung für viele Patienten. Er wertet die Kosten homöopathischer, anthroposophischer oder phytotherapeutischer Behandlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Behandlung, als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden können. Bei diesen gesetzlich anerkannten Behandlungsmethoden reiche die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers aus, um die Erforderlichkeit der Therapie nachzuweisen. (Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: VI ZR 27/13)
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