Verletzungsgefahr durch Glasscherben in Konserven
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Discounter Netto und ein Hersteller von Konserven warnen vor einem Einmach-Produkt, in dem kleine Glasscherben enthalten sein können. Vom Verzehr wird aufgrund bestehender Verletzungsgefahr dringend abgeraten. Das betroffene Einmachgemüse wird zurückgerufen.
Die Mamminger Konserven GmbH & Co. KG startet einen Rückruf für den Artikel „Beste Ernte Pusztasalat“ im 330 Gramm Glas (Abtropfgewicht 190 Gramm) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03. Oktober 2023. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf dem Deckelrand aufgedruckt.
Kleine Glasscherben im Pusztasalat
„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass kleine Glasscherben in einzelnen Gläsern des oben genannten Artikels enthalten sein können“, teilt der Hersteller in einem Informationsschreiben zu dem Rückruf mit. Werden diese Glasscherben mitgegessen, könnten sie Verletzungen im Mundraum oder innere Verletzungen verursachen. Der Hersteller bittet die Verbraucherinnen und Verbraucher, das oben genannte Produkt nicht mehr zu verwenden.
Wo wurde das Einmachgemüse verkauft?
Der eingemachte Pusztasalat wurde bundesweit in Filialen von Netto MarkenDiscount angeboten. Nach Angaben des Herstellers wurden bereits alle betroffenen Waren aus den Verkaufsregalen entfernt.
Wo können die Artikel umgetauscht werden?
Kundinnen und Kunden, die das vom Rückruf betroffene Einmachgemüse bereits gekauft haben, können dieses „gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben“, so der Hersteller. Eventuelle Rückfragen beantwortetet der Kundenservice des Herstellers unter der Rufnummer 0800 200 0015 von Montag bis Samstag zwischen 6.00 Uhr und 22.30 Uhr.
Fremdkörper in Lebensmitteln
Fremdkörper wie Glasscherben, die während des Produktionsprozesses in die Lebensmittel gelangen, sind eine häufige Ursache für Rückrufe. Die Fremdkörper stellen je nach Größe, Form und Material eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar, da sie bei der Verarbeitung und beim Verzehr Verletzungen hervorrufen können. Werden die Fremdkörper verschluckt, besteht zudem das Risiko, dass sich diese im Körper festsetzen und Entzündungen hervorrufen. (vb)
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Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf „Beste Ernte Pusztasalat“ (veröffentlicht: 18.08.2021), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.