Neue Regelungen sollen ersten Kontakt zu Therapeuten vereinfachen
Ob Depressionen, Ängste oder Burn-Out: Jeder Vierte leidet irgendwann in seinem Leben an einer psychischen Störung. Doch wer therapeutischen Rat sucht, musste bislang zum Teil Monate warten, bis er einen Termin bekam. Doch hier soll sich einiges ändern: Zukünftig bieten Psychotherapeuten eine neue Sprechstunde an, in der Betroffene schneller als zuvor eine Einschätzung ihrer Situation und wichtige Hilfestellung erhalten können.
Lange Wartezeiten bei psychischen Problemen
Wer unter psychischen Probleme leidet, musste bisher oft sehr lange warten, um therapeutische Hilfe zu erhalten. Dies soll sich laut einer Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) ab dem 1. April nun ändern: Betroffene sollen durch die Schaffung einer neuen Sprechstunde deutlich schneller als zuvor die Möglichkeit für ein Erstgespräch bekommen.
In diesem soll ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut abklären, ob eine psychische Krankheit bzw. ein Verdacht darauf vorliegt und inwiefern die Notwendigkeit einer Therapie besteht. Betroffene könnten in der Sprechstunde zudem Fragen wie „Welche weitere Beratung kann ich nutzen?“, „Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet?“ oder „Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?“ klären, informiert die BptK.
„Der Psychotherapeut ist damit ein zeitnah erreichbarer Ansprechpartner für alle psychischen Beschwerden und Krankheiten, bei denen ein Patient selbst nicht mehr weiter weiß“, erklärte der Präsident der BptK, Dr. Dietrich Munz
Sprechstunde kann ohne Überweisung in Anspruch genommen werden
Die Therapeuten sind verpflichtet, zukünftig mindestens 100 Minuten pro Woche für die Sprechstunde aufzubringen, was vier Terminen à 25 Minuten entspricht, so die Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Möglich sind feste Zeiten, ebenso wie individuelle Terminvereinbarungen. Ab dem 1. April werden Sprechzeiten auch durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt.
Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Betroffene keine Überweisung. Erwachsene können das Angebot einer 25-minütigen Sprechstunde bis zu sechsmal in Anspruch nehmen, Kinder und Jugendliche bis zu zehnmal. Neuerungen gibt es auch in Hinblick auf die Erreichbarkeit zur Terminvermittlung: Ab dem 1. April müssen Praxen bei vollem Versorgungsauftrag mindestens 200 Minuten in der Woche telefonisch erreichbar sein. Die Zeitfenster müssen dabei je mindestens 25 Minuten umfassen, informiert die KBV.
Akutbehandlung kann bei schweren Krisen helfen
Wird im Rahmen des Erstgesprächs die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Maßnahme erkannt, kann der Therapeut dem Patienten eine Akutbehandlung anbieten. Hier erhält er in einer Krisensituation kurzfristig therapeutische Hilfe, ohne erst langwierige Genehmigungsverfahren der Krankenkasse abwarten zu müssen. Die Betroffenen erhalten innerhalb von vier Wochen einen Termin – allerdings besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin bei einem bestimmten Psychotherapeuten.
Je nach Krankheitsfall umfasst die psychotherapeutische Akutbehandlung bis zu 24 je 25-minütige Einzelbehandlungen. Durch die schnelle therapeutische Behandlung soll verhindert werden, dass sich psychische Leiden verfestigten und z.B. dazu führen, dass der Betroffene erwerbsunfähig wird.
Zahl der Behandlungsplätze erhöht sich nicht
Durch die neuen Angebote erhöhe sich jedoch nicht die Zahl der insgesamt vorhandenen Behandlungsplätze, betont die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrer Mitteilung. Stattdessen würde diese eher noch knapper werden. Viele Patienten müssten daher im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bis sie eine Therapie beginnen können. (nr)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.