Bundesbeihilfeverordnung – in weiteren Bundesländern gültig
05.03.2014
Das BMI hat dem BDH auf Nachfrage mitgeteilt, das die Vereinbarungen über die Bundesbeihilfe für Heilpraktiker-Aufwendungen jetzt auch in weiteren Bundesländern gelten: Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben sich der Vereinbarung angeschlossen.
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hatte 2013 mit den Heilpraktikerverbänden eine neue Vereinbarung zu beihilfefähigen Honoraren für Heilpraktikerleistungen vereinbart, die seit dem 01. September 2013 gültig ist.
Wie berichtet, hat NRW eine Änderungsverordnung erlassen, die sich an den Sätzen der Vereinbarung für die Bundesbeihilfe orientiert und seit dem 01. Januar 2014 gilt. Das BMI hat dem BDH aktuell mitgeteilt, dass sich weitere Bundesländer der Vereinbarung des BMI zur Bundesbeihilfe angeschlossen haben. In folgenden Bundesländern gelten demnach künftig die Sätze der Bundesbeihilfe auch für die Landesbeamten: Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. (pm)
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