Gesundheitskarte: Hunderttausende haben noch alte Krankenversicherungskarte
30.12.2013
Ab dem ersten Januar 2014 müssen Krankenversicherte bei Arztbesuchen die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) verwenden. Hunderttausende Bundesbürger, die noch die alte Krankenversicherungskarte haben, müssen jedoch nicht befürchten, in der Praxis abgewiesen zu werden.
Modernisierung der Krankenversicherung
Zum Jahresbeginn 2014 löst die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die alte Krankenversicherungskarte ab. Im Jahr 2003 hatte die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit das Ende der alten Versichertenkarte beschlossen. 2011 wurden die ersten elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben, wobei die alten Karten ihre Gültigkeit behielten. Doch damit ist ab 2014 Schluss. Dann ist nur noch die neue Chipkarte mit Lichtbild des Versicherten gültig.
Hunderttausende noch mit alter Karte
Den Angaben der großen Kassenverbände zufolge haben rund 95 Prozent der Versicherten die eGK erhalten. Die fehlenden fünf Prozent, schätzungsweise einige Hunderttausend Bundesbürger, haben jedoch bislang nur die alte Krankenversicherungskarte. Vor allem für diesen Teil der Bevölkerung sind noch viele Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte offen. Den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge können diejenigen, die noch nicht in Besitz einer eGK sind, die alte Karte verwenden, sofern diese vom Aufdruck her noch gültig ist. Diese können weiterhin eingelesen und Leistungen darüber abgerechnet werden.
Übergangsfrist bis 1. Oktober
Die stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands, Ann Marini, weist jedoch darauf hin, dass es dabei auf das Entgegenkommen des einzelnen Arztes ankommt: „Wenn der Arzt sagt, er akzeptiert die alte Karte noch, dann geht es. Der Patient hat jedoch keinen Anspruch darauf.“ Diese Möglichkeit bestehe jedoch nur bis zum ersten Oktober 2014. „Danach dürfte das Problem nicht mehr bestehen, da dann jeder eine eGK haben sollte.“ Diese Vereinbarung zwischen Kassen und Kassenärzten ist mittlerweile allerdings umstritten. Anders als die Versicherer, gehen die Kassenärzte davon aus, dass die alten Karten noch bis zu ihrem jeweils aufgedruckten Gültigkeitstermin gelten. Das Bundesgesundheitsministerium hat beide Seiten um eine Klarstellung gebeten.
Arzt kann Kosten privat in Rechnung stellen
Grundsätzlich sei bei Problemen auch ein Ersatzverfahren möglich, das auch beispielsweise bei verloren gegangenen Versichertenkarten abläuft. Dabei könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach einer Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis beziehungsweise die eGK nachreichen, damit der Arzt wie gewohnt direkt mit der Kasse abrechnet. Wird diese Frist nicht eingehalten, stellt der Arzt die Behandlungskosten dem Versicherten privat in Rechnung. Dieser kann die Kosten für die bereits bezahlten Rechnungen nur dann vom Arzt zurückerstattet bekommen, wenn er bis zum Ende des jeweiligen Quartals einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegt.
Nutzen der neuen Karte fraglich
Bereits jetzt hat die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte rund 728 Millionen Euro gekostet, ohne tatsächlichen Nutzen für die Versicherten, wie viele Kritiker meinen. Neu an der Karte ist unter anderem, dass sie das Lichtbild des Besitzers trägt. Zudem befindet sich auf der Rückseite die „Europäische Krankenversicherungskarte“, die für Behandlungen im EU-Ausland verwendet werden kann. Künftig könnten mit dem integrierten Chip der eGK medizinische Daten über ein vom Internet getrenntes, elektronisches Netzwerk zwischen Arztpraxen übermittelt werden, falls der Patient dem zustimmt. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.