Geänderte Impfempfehlungen bei Hepatitis A und B, Influenza und Tetanus.
Impfungen sind ein äußerst effektives Mittel gegen verschiedene Virusinfektionen. Welche Schutzimpfungen angeraten sind, wird in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt. Ihre Impfempfehlungen werden jährlich aktualisiert, um aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Die jetzt veröffentlichten neuen Impfempfehlungen zeigen zum Beispiel Änderungen bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, gegen Influenza und gegen Tetanus.
In dem Epidemiologischen Bulletin 34 des RKI wurden die neuen Impfempfehlungen der STIKO veröffentlicht und es ergeben sich einig Änderungen, vor allem in Bezug auf den Personenkreis und die zeitlichen Abstände zwischen den Impfungen. Neu empfohlene Schutzimpfungen sind nicht hinzugekommen. Allerdings wurde ein Abschnitt zu den Impfungen bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt. Des Weiteren begründet die STIKO auch, warum die Impfung gegen Herpes zoster (mit einem Lebendimpfstoff) derzeit nicht als Standardimpfung zu empfehlen ist.
Nur wenige Anpassungen in den aktuellen Empfehlungen
Die Impfempfehlungen der STIKO bilden die Richtschnur für den Einsatz der Schutzimpfung in Deutschland, auch wenn bislang keine Verpflichtung besteht, diesen Empfehlung nachzukommen. Im Zuge der jährlichen Aktualisierung der Impfempfehlungen werden jeweils die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen implementiert, was durchaus größere Veränderungen mit sich bringen kann. Die jetzt veröffentlichten neuen Impfempfehlungen enthalten allerdings nur wenige Anpassungen, die sich vor allem auf die Impfungen gegen Hepatitis A und B, Influenza und Tetanus beziehen.
Hepatitis-Impfungen für einen größeren Personenkreis angeraten
Bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B hat die STIKO einen Anpassung des Personenkreises vorgenommen, dem diese Impfungen empfohlen werden. Fortan seien hier auch ehrenamtlich Tätige, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist, zu berücksichtigen. Des Weiteren sind Auszubildende, Studierende und Praktikanten in diesen Bereichen nun ausdrücklich genannt. „Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweiligen Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen“, so die Mitteilung des RKI.
Empfehlung zur Influenza-Impfung bei Kindern angepasst
Schon im vergangenen Jahr hatte die STIKO ihre Empfehlungen zur bevorzugten Influenza-Impfung bei Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren mittel eines über die Nase verabreichten Lebendimpfstoffs ausgesetzt. Nun wurde diese Empfehlung endgültig zurückgezogen, da laut Angaben der STIKO „in den letzten Jahren im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war.“
Tetanus: Auffrischimpfung erst nach zehn Jahren
Bei der Tetanus-Impfung wurde in den aktuellen Impfempfehlungen eine Anpassung des Zeitraums zwischen den Auffrischimpfungen vorgenommen. Erst im Jahr 2016 hatte die STIKO sich für eine Herabsetzung der Frist von zehn auf fünf Jahre ausgesprochen, die nun wieder zurückgenommen wird. „Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind“, berichtet das RKI. Dies stehe auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.
Impfempfehlungen für Menschen mit schwachem Immunsystem
Eher redaktionellen Charakter hat ein neu eingefügter Abschnitt zu Impfungen bei Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Hier werden derzeit unter der Federführung der STIKO noch detaillierte Anwendungshinweise für Impfungen bei Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression erarbeitet, die in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen sollen, so die Mitteilung des RKI.
Herpes-Impfung nicht als Standardimpfung zu empfehlen
Die STIKO erläutert zudem, warum sie die Impfung mit einem attenuiertem Lebendimpfstoff zur Verhinderung eines Herpes zoster (HZ) bzw. der durch HZ verursachten Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) nicht als Standardimpfung empfiehlt. Die Entscheidung basiere auf der systematischen Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs. Beispielsweise nehme die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und die Schwere der Erkrankung mit dem Alter deutlich zu, wohingegen die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter abnehme. Zudem sei die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Durch eine mathematische Modellierung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte sei die Entscheidung bekräftigt worden. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.