Pneumokokken: Neue Impfempfehlungen auch für Säuglinge
Die Ständige Impfkommission hat ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es unter anderem bei der Pneumokokken-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder. Sie benötigen nun eine Spitze weniger. Auch bei der Immunisierung gegen andere Krankheiten wurden die Empfehlungen teilweise geändert.
Eine Spritze weniger für Säuglinge
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) hat ihre aktuellen Impfempfehlungen im „Epidemiologischen Bulletin“ veröffentlicht. Gegen Pneumokokken soll demnach im Säuglings- und Kleinkindalter nur noch zwei Mal plus einer Auffrischung geimpft werden. Laut dem geänderten Impfschema soll die erste Dosis im Alter von zwei Monaten, eine weitere im Alter von vier Monaten und eine Auffrischungsimpfung im Alter von elf bis 14 Monaten verabreicht werden. Die letzte Dosis ist für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend. Das sogenannte „2+1-Schema“ hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Die Impfungen müssen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter erfolgen.
Schutz vor gefährlichen Infektionen
Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) hingegen gilt weiterhin das bisherige Impfschema mit vier Dosen („3+1-Schema“), bei dem die zusätzliche Impfung im Alter von drei Monaten verabreicht wird. Hintergrund sind neue Daten, die zwar eine Wirksamkeit des verkürzten Schemas bei reif Geborenen, jedoch nicht bei Frühgeborenen zeigen. Bei Pneumokokken handelt es sich um Krankheitserreger, die in vielen Fällen Infektionen wie Nasennebenhöhlenentzündung oder Mittelohrentzündung auslösen. Allerdings können auch potentiell lebensbedrohliche Erkrankungen wie Hirnhaut- und Lungenentzündungen sowie Blutvergiftungen auf diese Bakterien zurückgehen.
Keine Auffrischung bei Gelbfieberimpfung
Auch zur Gelbfieber-Impfung gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse. So haben mehrere Studien in den vergangenen Jahren auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen. Die STIKO empfiehlt aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischungsimpfung mehr. Zwar haben Experten in den vergangenen Jahren auch vor exotischen Erregern in Deutschland gewarnt, doch bislang wurden hierzulande nur Gelbfieber-Fälle gemeldet, bei denen sich die Patienten auf Reisen infizierten. 1999 berichtete das RKI über einen tödlich verlaufenen Fall. Ein nicht geimpfter Mann war an Gelbfieber gestorben, nachdem er die Republik Elfenbeinküste bereist hatte. Berücksichtigt werden sollte, dass einige Staaten bei der Einreise nach wie vor den Nachweis der Auffrischung verlangen, wenn die Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt.
Individuelle Risikoabschätzung
Änderungen gab es auch bei der Meningokokken-B-Impfung. Mit Bexsero ist in Deutschland seit Dezember 2013 eine Impfung gegen die tödliche Hirnhautentzündung verfügbar. Allerdings hält die STIKO die bisherigen Studienergebnisse noch nicht für ausreichend, um eine generelle Impfempfehlung auszusprechen. Doch die Kommission empfiehlt zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine Impfung gegen Meningokokken B. Die Entscheidung über eine mögliche Impfung sollte nach individueller Risikoabschätzung getroffen werden. Meningokokken des Typs B können schwere Hirnhautentzündungen („Meningitis“) auslösen, die oft von hohem Fieber, Kopfschmerzen, Schwindel, Schüttelfrost und Lichtempfindlichkeit begleitet werden. Und auch die Empfehlung zur Gabe von Windpocken-Immunglobulinen wurde von den Experten überarbeitet. Hier sollen nun auch Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger geimpft werden. Außerdem erweiterte die STIKO den Anwendungszeitraum auf bis zu zehn Tage nach Erregerkontakt. (ad)
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