18.02.2015
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Wirkung zu Jahresbeginn neue Krankheiten in die sogenannte Berufskrankheiten-Liste aufgenommen. Betroffene haben nun Anspruch auf verbesserte Leistungen. Am 1. Januar 2015 ist die 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Es wurden vier weitere Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen:
– Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen
– Druckschädigung des Nervus medianus im Karpaltunnel (Karpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen
– Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)
– Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung
Die Betroffenen haben nun Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
Die aktualisierte Liste der Berufskrankheiten finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de.
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.