Kostenübernahme teilweise schon ab vier Dioptrien
Gute Nachricht für Brillenträger: Patienten mit starker Fehlsichtigkeit erhalten zukünftig eine Sehhilfe auf Rezept. Dies berichtet aktuell der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Demnach müssen versicherte Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien ihre Brille nicht mehr selbst zahlen, bei einer Hornhautverkrümmung greift die neue Regelung schon ab vier Dioptrien.
Brille musste bisher selbst gezahlt werden
Patienten mit schlechten Augen hatten bisher das Nachsehen – denn war eine neue Brille nötig, musste diese in den meisten Fällen selbst gezahlt werden. Die Krankenkassen übernahmen die Kosten nur in Einzelfällen. Das soll sich nun jedoch ändern: Wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) informiert, bekommen gesetzlich versicherten Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien künftig die Brille auf Rezept. Im Falle einer Hornhautverkrümmung sind mehr als 4 Dioptrien ausreichend für eine Kostenübernahme.
Lücke bei der Sehhilfenversorgung geschlossen
Die neue Regelung sei im Zuge des am Donnerstag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen worden, berichtet der DBSV. Laut der Mitteilung hatte sich der Verband dafür stark gemacht, dass mit der Übernahme der Brillenkosten eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen werde.
Regelung tritt voraussichtlich Mitte März in Kraft
Bis zum Jahr 2003 bestand für alle gesetzlich Versicherten mit Fehlsichtigkeit der Anspruch auf eine Sehhilfe. Von da an mussten Erwachsene jedoch die Kosten selbst tragen, denn die Kassen waren nur noch zuständig, wenn trotz Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent Sehvermögen erreicht wurden.
Wer ohne Sehhilfe kaum etwas sehen konnte, doch durch die Korrektur mehr als mehr als 30 Prozent erreichte, bekam folglich keine Unterstützung. „Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig”, so DBSV-Präsidentin Renate Reymann laut der Mitteilung.
Die neue Regelung solle den Angaben nach in Kraft voraussichtlich Mitte März in Kraft treten. Damit die Kassen die Kosten übernehmen können, muss eine Verordnung vom Augenarzt vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen wurden die Kosten für die Brillengläser schon zuvor von den Kassen übernommen. (nr)
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