Neue Regeln für kompaktere und praxisnähere Erste-Hilfe-Kurse
01.04.2015
Erste-Hilfe-Kurse sollen zukünftig weniger theoretisch durchgeführt werden als bisher. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt, gilt ab dem heutigen 1. April 2015 ein verändertes Reglement, welches eine kompaktere und praxisnähere Aus- und Fortbildung für Ersthelfer vorsieht. Ziel sei es demnach, den Fokus auf die wesentlichen Inhalte zu richten und die Teilnehmer stärker einzubinden, wodurch erste Hilfe verständlicher und nachhaltiger vermittelt werden soll.
In Betrieben muss mindestens ein Ersthelfer für den Notfall ausgebildet sein
Die Aus- und Fortbildung für Ersthelfer wird ab 01. April 2015 in veränderter Form durchgeführt. Dies teilt aktuell die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit. Demnach hätten der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV und die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe der Hilfsorganisationen ein neues Konzept erarbeitet, welches zukünftig eine kompaktere und praxisnähere Grundausbildung sowie Fortbildung zur Ersten Hilfe vorsieht. Eine wichtige Neuerung vor allem für Betriebe, in denen nach der „Unfallverhütungsvorschrift“ (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) je nach Betriebsgröße mindestens ein Ersthelfer für den Notfall ausgebildet sein muss.
Statt 16 zukünftig nur noch 9 Unterrichtsstunden
Demnach werde die Grundschulung anstelle der bisherigen 16 Unterrichtseinheiten zukünftig nur noch 9 Unterrichtsstunden umfassen, zudem erhöhe sich die Anzahl der regelmäßigen, notwendigen Fortbildungen der Ersthelfer von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten. Auch inhaltlich würde sich mit dem neuen Konzept einiges ändern, indem sich bei der neuen Ausbildung stärker auf „die absolut wesentlichen Inhalte“ fokussiert werde und parallel die Lehrmethode verbessert wurde, so Dr. Horst Reuchlein, Leiter des Fachbereichs Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Die Teilnehmer sollen künftig stärker eingebunden werden. Sie sollen die lebensrettenden Maßnahmen in lebensnahen Szenarien üben“, erläutert Dr. Horst Reuchlein weiter.
Revision auch bei den Führerscheinbewerbern
Damit wolle den Teilnehmenden vor allem vermittelt werden, dass Erste Hilfe nicht schwierig sei, sondern stattdessen lediglich das „Nichts-Tun“ ein Fehler sein könne. Anlass zur Reformierung waren laut der Mitteilung des DGUV Studien, die gezeigt hatten dass die bisher übliche zweitägige Grundausbildung „zu theoretisch und nicht nachhaltig genug war“. Dementsprechend wurde Gelerntes oft schnell nach dem Kurs wieder vergessen, zudem hätten sich viele Teilnehmer durch die Flut an Informationen überfordert gefühlt. In Zukunft werde sich daher laut Dr. Horst Reuchlein auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen konzentriert. Umgesetzt werde die Revision nicht nur im Bereich der betrieblichen Erst-Hilfe, sondern innerhalb der nächsten Monate z.B. auch bei Führerscheinbewerbern, so die Information der DGUV. (nr)
>Bild: Michael Raab / pixelio.de
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