Neue Vorwürfe gegen falschen Arzt
Falscher Arzt behandelte offenbar schwer kranke Kinder
06.06.2014
Ein 31-Jähriger Mann hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft monatelang unter falschem Namen als Arzt ausgegeben. In dieser Zeit betreute der Gründer eines Kinderhospizvereins Familien mit schwer kranken Kindern. Einem pflegebedürftigem Jungen hatte der falsche Arzt sogar ein Notfallmedikament gespritzt.
Falscher Arzt behandelte schwer kranke Kinder ohne Zulassung
Bereits seit September vergangenen Jahres sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Der 31-Jährige hatte sich mit Titeln wie „Dr. med. univ. Mag. Psych." geschmückt und damit etwa 15 Familien mit schwerst kranken Kindern vorgegaukelt, Arzt zu sein. Er gründete sogar einen Kinderhospizverein und rechnete seine Dienste mit den Krankenkassen ab. So entstand der AOK Niedersachsen ein finanzieller Schaden von mehr als 11.300 Euro. Weitere Abrechnungen in Höhe von fast 5.200 Euro, die der falsche Arzt an die Krankenkasse stelle, wies die AOK jedoch ab.
Der aus Halberstadt in Sachsen-Anhalt stammende Mann erklärte bei einer Spendenwerbung für den Kinderhospizverein in Hannover, bereits in der Schweiz ein Hospiz geleitet zu haben. Offenbar schöpfte niemand Verdacht, da er mit einem Schweizer-Akzent spricht.
Der Prozess gegen den 31-Jährigen hatte im März begonnen, musste aber aufgrund eines Verteidigerwechsels ausgesetzt werden. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft 64 Straftaten zusammengetragen, die sie dem falschen Arzt zur Last legt. Unter anderem soll er zahlreiche Patienten psychologisch behandelt haben. Mindestens im Fall eines Patienten legte er eine Infusion und versorgte Wunden. Ob und inwieweit die Patienten dadurch gesundheitlich geschädigt wurden, ist nicht bekannt.
Beim heutigen Termin vor dem Landgericht Hannover gestand er, dass er den pflegebedürftigen Jungen nicht mit dem Notfallmedikament hätte behandeln dürfen, da ihm dafür die Zulassung fehle. Zuvor hatte es Gespräche mit den Prozessbeteiligten gegeben, die zur Einstellung aller Betrugsanklagepunkte führten. Der 31-Jährige soll zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens drei Jahren und drei Monaten für sein Vergehen verurteilt werden. Das Urteil wird für den 2. Juli erwartet.
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.