Keine Kostenübernahme für rezeptfreie Neurodermitis-Medikamente
07.03.2012
Bei einer Neurodermitis-Erkrankung bieten sich unter Umständen zahlreiche verschiedene nicht-verschreibungspflichtige Behandlungsmethoden an, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts jedoch weiterhin von den Patienten selber bezahlt werden müssen.
Viele Neurodermitis-Patienten setzten zur Linderung ihrer Beschwerden auf rezeptfreie Medikamente wie Salben oder Ölbäder. Seit dem Jahr 2004 müssen die Kosten dieser Präparate aus eigener Tasche bezahlt werden. Dagegen hatte eine 38-jährige Betroffene, die gleichzeitig Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis Bundes ist, bis vor das Bundessozialgericht geklagt. Allerdings musste sie dort nun eine Niederlage in dem Rechtsstreit hinnehmen. Die Richter entschieden, dass die rezeptfreien Neurodermitis-Medikamente weiterhin nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden müssen.
Rezeptfreie Medikamente zur Basistherapie bei Neurodermitis
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 änderten sich für viele Neurodermitis-Patienten die finanziellen Belastungen durch ihre Erkrankung erheblich. Denn die relativ häufig begleitend eingesetzten rezeptfreien Cremes und Salben, die bis dato von der Krankenkassen erstattet wurden, fielen aus der Kostenübernahme heraus und sind seither durch die Patienten selber zu finanzieren. Laut Gesetzesbeschluss werden nur noch rezeptfreie Arzneimittel, die als Standardmittel zur Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit dienen, von den Kassen finanziert. Welche Arzneien dies betrifft, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Hier sah die Klägerin die Grundlage, um doch noch eine Kostenübernahme ihrer rezeptfreien Neurodermitis-Medikamente zu erreichen. Die Anwältin der 38-jährigen Patientin aus der Region Hannover hatte im Rahmen des Verfahrens darauf verwiesen, dass ihre Mandantin auf die Medikamente angewiesen ist, da die Salben und Cremes als Basistherapie bei einer Neurodermitis-Erkrankung zwingend erforderlich seien.
Verweigerung der Kostenübernahme bei rezeptfreien Medikamenten rechtmäßig
Dieser Argumentation wollten die Richter bereits in einem ersten Verfahren am Landessozialgericht Celle-Bremen nicht folgen und entschieden, dass die verweigerte Kostenübernahme bei den rezeptfreien Neurodermitis-Medikamenten rechtmäßig sei. Gegen das entsprechende Urteil hatte die 38-Jährige vor dem Bundessozialgericht Revision eingelegt, doch auch hier entschieden die Richter gegen die Klägerin. Die Verweigerung der Kostenübernahme bei rezeptfreien Präparaten wie Fettcreme (z. B. „Linola“) oder Ölbädern (z. B. „Balneum Hermal F") ist demnach aus rechtlicher Sicht in Ordnung. Weder aus der Satzung der Krankenversicherung noch aus dem Gesetz lasse sich hier ein Leistungsanspruch ableiten. Auch lägen für die genannten rezeptfreien Neurodermitis-Medikamente bislang keine fundierten Prüfungen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit vor, argumentierte das Bundessozialgericht. Zudem habe der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bei den rezeptfreien Neurodermitis-Medikamenten bisher keinen Ausnahmetatbestand festgestellt.
Für die 38-Jährige Klägerin mit schwerer Neurodermitis hat das Urteil weitreichende finanzielle Auswirkungen, da sie in Zukunft nicht nur rund 500 Euro monatlich für rezeptfreie Neurodermitis-Präparate selber aufbringen muss, sondern auch weil ihr die Rückzahlen der bislang von ihrer Krankenkasse getragenen Kosten droht. Diese hatte während des mehrjährigen Rechtsstreits die rezeptfreien Salben und Ölbäder vorläufig bezahlt, so dass nun nach Angaben der Klägerin Rückerstattungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro im Raum stehen.
Auch in der Naturheilkunde bieten sich unterschiedliche Behandlungsmethoden bei Neurodermitis an, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden, trotz teilweise beachtlicher Erfolge. Hier sind in erster Linie Verfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), Homöopathie sowie Salben und Cremes aus dem Bereich der Pflanzenheilkunde zu nennen. Eine Ausweitung der Kostenübernahme wäre im Sinne der Neurodermitis-Patienten auch in diese Richtung durchaus vorstellbar. Doch das Urteil des Bundessozialgerichts hat vorerst einen Schlussstrich unter die Diskussion gesetzt. Auch in Zukunft werden weder rezeptfreie Arzneien noch naturheilkundliche Behandlungsmethoden bei Neurodermitis von den Krankenkassen übernommen. (fp)
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Bild: Andrea Damm / pixelio.de
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