Drohender Zusammenbuch des Notarztdienstes in Bayern abgewendet
23.12.2012
Die Notarztversorgung in Bayern ist gesichert. Seit dem Sommer stritten sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) und die Krankenkassen über die Finanzierung des ärztlichen Notdienstes. Die KVB hatte vor einem Aus der Notarztversorgung gewarnt, sollten die Krankenkassen den Ärzten, die den Notdienst leisten, keine höhere finanzielle Unterstützung gewähren.
Auf Vermittlung des bayrischen Innenministeriums haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayern nun vorerst auf einen Kompromiss geeinigt, der bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. März 2013 die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel durch die Krankenkassen zur Absicherung der Notarzthonorierung vorsieht. Damit ist der Streit um die Bezahlung der Notarzteinsätze zunächst beigelegt. Beide Seiten haben sich außerdem verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, bis zum Ablauf der Übergangszeit das anhängige Schiedsverfahren zum Abschluss zu bringen“, so die Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
Notarztversorgung vorerst im bisherigen Umfang gesichert
Neben der Einigung bei der Finanzierung der Notarztversorgung haben die KVB und die Krankenkassen auch das Problem „der zum Jahresende auslaufenden Notarztberechtigungen vorläufig entschärft, indem Notärzte bis zum 30. Juni 2013 weiterhin auf der Grundlage der bisher erteilten Berechtigungen tätig bleiben können“, berichtet das bayrischen Innenministerium. Damit bleibe die Notarztversorgung zunächst in ihrem bisherigen Umfang bestehen.
Kompromiss der Krankenkassen und Ärzte
Der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte, Peter Sefrin, begrüßte die vorläufige Einigung mit den Krankenkassen und erklärte am Freitag in Würzburg gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“, es sei davon auszugehen, dass damit nun der Notarztdienst über die Feiertage bayernweit abgesichert ist. Eine endgültige Einigung über die Finanzierung des Notdienstes der Ärzte muss jedoch in dem noch laufenden Schiedsverfahren erfolgen. Ob die Ärzteschaft auch mit dem hier zu erzielenden Ergebnis so zufrieden sein wird, bleibt abzuwarten. Wesentliche Punkte der gegenseitigen Kritik wurden mit dem erzielten Kompromiss jedoch im Sinne der Gesundheit der Patienten beigelegt. (fp)
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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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