Fehlende Nachweise: Nutzen von Cannabis oft nicht erwiesen
Seit fast eineinhalb Jahren können Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis als rezeptpflichtiges Arzneimittel verschreiben. Die Möglichkeit wurde inzwischen auch schon viele tausende Male genutzt. Doch laut Gesundheitsexperten ist der Nutzen solcher Medikamente bei verschiedenen Beschwerden nicht erwiesen.
Marihuana zu medizinischen Zwecken
Am 10. März vergangenen Jahres ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Seitdem dürfen Ärzte hierzulande Cannabis-Präparate verordnen, wenn alle anderen Behandlungswege ausgeschöpft wurden. Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes wurde Marihuana in Deutschland zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Die Patienten brauchten dafür aber eine Sondergenehmigung. Bei welchen Krankheiten Cannabis hilft, ist teilweise auch in wissenschaftlichen Studien belegt worden. Andererseits ist der Nutzen solcher Präparate aber manchmal auch nicht erwiesen.
Cannabis wirkt gegen zahlreiche Beschwerden
Neben der Behandlung von chronischen Schmerzen, ADHS, von spastischen Lähmungen und Krämpfen bei Multipler Sklerose (MS), wird Marihuana unter anderem auch bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen wie Arthritis eingesetzt.
Auch die Wirkung gegen Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen ist wissenschaftlich belegt. Außerdem soll Cannabis hilfreich gegen Migräne sein.
Bekannt ist zudem, dass Cannabis die Bronchien erweitert und somit die Atmung von Asthma-Patienten verbessern kann. Dafür sollte das Rauschmittel ausschließlich ohne Tabak geraucht werden.
Des Weiteren können durch die beruhigende Wirkung von Cannabis auch die spontanen, impulshaften Tics von Patienten mit Tourette-Syndrom weniger werden.
Hilfreich kann außerdem der appetitanregende Effekt von Marihuana sein, denn Menschen, die Krebs mittels Chemo- und Strahlentherapie bekämpfen, leiden oftmals an Appetitlosigkeit. Für diese Patienten erwies sich Cannabis ebenfalls als hilfreich.
Eine positive Wirkung stellt sich auch bei Aids ein, in dessen Verlauf Betroffene dazu tendieren abzumagern, keinen Appetit haben und unter Schmerzen und Übelkeit leiden.
„Wirkung wissenschaftlich nicht hinlänglich erwiesen“
Die Barmer Krankenasse warnt nun jedoch vor übertriebenen Erwartungen und weist darauf hin, dass der Nutzen von Cannabis häufig nicht erwiesen ist.
„Um Cannabis als Medizin ist ein Hype entstanden, der nur im Einzelfall berechtigt ist“, sagte Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.
„Cannabis-haltige Arzneimittel dürfen nun bei vielen Erkrankungen verordnet werden, auch wenn deren Wirkung wissenschaftlich nicht hinlänglich erwiesen ist“, so die Expertin.
„Bei Schmerzen etwa sollte Cannabis möglichst nur als Ergänzung zu bewährten Konzepten wie der multimodalen Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, erklärte die Medizinerin.
Wie es in der Mitteilung heißt, liege kein klarer Nachweis vor, dass Cannabis bei Tumor-, Skelett- und Muskelschmerzen wirke.
Die meisten Anträge wurden in Bayern und NRW gestellt
Laut einer aktuellen Auswertung sind bei der Barmer seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im vergangenen Jahr 6.583 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen.
Den Angaben zufolge wurden davon 4.436 Anträge genehmigt und 2.147 abgelehnt. Die meisten Anträge wurden in Bayern mit 1.413 und in Nordrhein-Westfalen mit 1.270 gestellt. In Thüringen, dem Saarland und Bremen gab es die zahlenmäßig geringste Nachfrage.
Wie die Kasse berichtet, betrugen die Gesamtkosten der Barmer für Cannabis-Präparate rund acht Millionen Euro, wobei es große Kostendifferenzen gab.
Während etwa im Mai 2018 die Ausgaben für Fertigarzneimittel und Rezepturen im Schnitt zwischen 350 und 721 Euro je Cannabis-Patienten betrugen, beliefen sie sich bei Cannabis-Blüten auf 1.708 Euro.
„Cannabis-Blüten sind nicht nur unverhältnismäßig teuer, sondern in der Praxis auch kaum dosierbar, da es verschiedene Sorten, Stärken und Verabreichungsformen gibt. Blüten sollten nicht zum Einsatz kommen, zumal es alternative Cannabis-Präparate gibt“, sagte Marschall. (ad)
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