Datenbank: Massive Nebenwirkungen durch Medikamente
24.04.2013
Wie wir schon häufiger berichteten, können Medikamente schwere Nebenwirkungen haben: Ob Leberschäden durch Schmerzmittel, ein erhöhtes Fehlgeburten-Risiko durch Entzündungshemmer oder eine Lungenembolie durch die Einnahme der Antibabypille – die Liste dabei ist lang und wann immer ein neuer „Medikamenten-Skandal“ publik wird, stellt sich erneut die Frage, ob dieser nicht hätte verhindert werden können und warum Medikamente mit solch starken Risiken überhaupt auf den Markt gebracht werden dürfen.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt Datenbank ins Internet
Doch nun besteht für Patienten eine neue Möglichkeit, an wertvolle Informationen über Medikamente und mögliche Nebenwirkungen zu gelangen, denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht ab sofort seine Datenbank für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) über das Internet öffentlich.
Hier werden nach Angaben des BfArM seit 1995 alle „gemeldeten Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) aus Deutschland im Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln (synonym: “Verdachtsfälle von Nebenwirkungen”) aufgeführt“ – was allerdings nicht bedeutet, dass dieser ursächlicher Zusammenhang mit dem Arzneimittel tatsächlich existiert. Daher werden die von Ärzten jährlich rund 50.000 gemeldeten Negativ-Effekte durch Medikamente im nächsten Schritt auf tatsächliche Nebenwirkungen überprüft – befindet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die negativen Wirkungen nach gründlicher Untersuchung der Daten für „echt“, folgt schließlich die Beurteilung bzw. der Rückruf des entsprechenden Präparats.
Freier Zugang zu Rohdaten könnte jedoch auch für Verwirrung sorgen
Die Datenbank ist dabei unbegrenzt frei zugänglich, doch ob diese in der aktuellen Form nicht eher Verwirrung statt Unterstützung bietet, bleibt zunächst abzuwarten. Denn die Daten sind gerade für Medizin-Laien nicht ohne Weiteres zu verstehen, was es also für einen selbst bedeutet, wenn beispielsweise bei fünf Patienten innerhalb eines Jahres nach der Einnahme von Medikament X ein Schwindel aufgetreten ist, bleibt zunächst fraglich. Kommt hingegen die Information hinzu, dass es im Zeitraum von 10 Jahren zu 20 Fällen von Schwindel bei Frauen im Alter von 20 bis 40 gekommen ist, dann kann sich der Patient schon eher ein umfassendes Bild zu den Risiken des Präparats machen.
BfArM versucht durch Aufklärung Fehlinterpretationen zu vermeiden
Hier besteht also ein gewisses Risiko, dass die Daten fehlinterpretiert und unter Umständen eher für Panik als für Beruhigung sorgen könnten. Dem BfArM ist diese Gefahr offensichtlich bewusst, denn wer die Datenbank nutzen möchte, der wird zunächst mit einer Vielzahl an Informationen, Hinweisen und Warnungen zur Recherche konfrontiert, die zunächst akzeptiert werden müssen, bevor es auf der Seite überhaupt weiter gehen kann. Dennoch liegt die Vermutung nahe, dass der freie Zugang zu den Daten in nächster Zeit für viel Diskussion und Kritik führen wird, gerade auch weil zum Beispiel Pharma-Gegner die Daten nun problemlos zu ihrem Gunsten verwenden könnten.
Entdeckung seltener Nebenwirkungen durch Patientenmeldungen
Doch trotz der Gefahr von Fehlinterpretationen bietet die freie Zugänglichkeit von Daten neben der Aufklärung auch großes Potenzial in Hinblick auf die Entdeckung von massiven Nebenwirkungen, die unter Umständen so selten sind, das sie auf dem üblichen Beipackzettel noch gar nicht erwähnt werden. Umso wichtiger, dass negative Medikamenten-Effekte nicht nur recherchiert werden, sondern zugleich auch durch Patienten gemeldet werden können – daher soll im Herbst nun ein entsprechendes Internet-Portal eröffnet werden, auf dem Betroffene Wechsel- und Nebenwirkungen von Arzneimitteln schnell und unkompliziert melden können.
Meldesystem für Patienten seit 2012 in der Testphase
Seit Oktober 2012 befindet sich das Meldesystem für Patienten und Verbraucher bereits in der Testphase. Wie Heilpraxisnet.de berichtete, hatte damals das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Impfstoffe das Portal www.verbraucher-uaw.pei.de ins Leben gerufen, über welches seither Nebenwirkungen an die Bundesoberbehörden übermittelt werden können, indem die Meldung über das entsprechende Medikament – je nach Zuständigkeit – an das BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut weitergeleitet wird. (nr)
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.