Arzt wegen versuchtem Totschlag angeklagt
22.06.2013
Demnächst muss sich ein Transplantationschirurg im Göttinger Organspendeskandal vor Gericht verantworten. Ihm wird versuchter Totschlag in elf Fällen, sowie Körperverletzung mit Todesfolge bei drei weiteren Patienten vorgeworfen.
Bewusst gelogen?
Dem 46 Jahre alten Mediziner, der seit Januar in Untersuchungshaft sitzt, wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, sich während seiner dreijährigen Tätigkeit am Göttinger Uniklinikum in elf Fällen wegen Totschlag und in drei Fällen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht zu haben. Dabei soll der Göttinger Arzt in elf Fällen bei der Meldung von Patientendaten an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen, Eurotransplant, bewusst gelogen haben, um damit zu erreichen, dass seine Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane nach oben rücken.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde diesen dann innerhalb kürzester Zeit ein Spenderorgan zugewiesen, dass ihnen transplantiert wurde. Da in Deutschland ein Mangel an Organspenden vorherrsche, sei laut Staatsanwälten davon auszugehen, „dass durch die unwahren Angaben des Angeschuldigten andere Patienten, die lebensbedrohlicher erkrankt waren als die von dem Angeschuldigten gemeldeten, kein Spenderorgan erhielten und möglicherweise aus diesem Grunde verstarben". Dies soll der Arzt billigend in Kauf genommen haben. Da nicht zugeordnet werden könne, welche Patienten aufgrund seiner Handlungen möglicherweise verstarben, wird ihm versuchter und kein vollendeter Totschlag vorgeworfen.
Nicht eingehaltene Alkoholabstinenz ignoriert
Die Anklage besagt auch, dass fünf der Patienten an Eurotransplant gemeldet worden seien, obwohl die, nach den Richtlinien der Bundesärztekammer vorgeschriebene Alkoholabstinenz von sechs Monaten nicht eingehalten worden war. Darüber hinaus seien in drei dieser Fälle falsche Blutwerte angegeben worden. Dem Göttinger Transplantationszentrum, dessen Leitung damals dem Angeklagten vorstand, sollen in einem beschleunigten Verfahren Organe zugewiesen worden sein, so dass in drei Fällen Patienten Lebern eingepflanzt werden konnten. Trotzdem ihm bekannt gewesen sei, dass keine gesundheitliche Vorteile dadurch entstehen, hätte er die Transplantationen durchgeführt und das obwohl diese Risiken für die Patienten bargen. Die Patienten seien darüber nicht aufgeklärt gewesen und somit sei deren Einwilligung in die Operation unwirksam. Daraus folgt laut Staatsanwaltschaft, dass die Eingriffe eine Körperverletzung darstellen. Die drei Patienten starben alle nach den Transplantationen.
Mindestens drei Jahre Haft drohen
Dem Chirurgen, drohen im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Laut einer Justizsprecherin komme auch die Verhängung eines Berufsverbots in Betracht. Von der Staatsanwaltschaft hieß es außerdem, dass sich der Verdacht der Bestechlichkeit und des Organhandels nicht bestätigt habe. Die Ermittlungen gegen vier weitere Mediziner aus der Göttinger Uniklinik, denen die Beteiligung an den Manipulationen vorgeworfen wird, hat die Staatsanwaltschaft abgetrennt. Anonyme Hinweise vor rund zwei Jahren hatten auf den Skandal aufmerksam gemacht. Zu verantworten wird sich der Arzt vor dem Schwurgericht Göttingen haben. Der Prozess ist zwar noch nicht terminiert, soll aber voraussichtlich im Herbst stattfinden. Neben den jetzt angeklagten Fällen gebe es nach Angaben der Behördensprecherin noch 28 weitere Verdachtsfälle, die zunächst vorläufig eingestellt wurden.
Bereitschaft zum Organspenden wegen Skandal gesunken
Nachdem der Organspendeskandal öffentlich wurde, sank die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland rasant. So etwa im vergangenen Oktober um fast 50 Prozent. Für die rund 12.000 Patienten, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, ist die Lage prekär. Denn täglich sterben drei Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten. Vor diesem Hintergrund ist zu hoffen, dass die Neuregelung der Organspende erfolgreich ist. Dabei wurden die Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre die Organspendebereitschaft ihrer Versicherten abzufragen. (ad)
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