Osteopathieverbände fordern in einer Expertenanhörung vor den Mitgliedern der AG Gesundheit der Koalitionsfraktionen die gesetzliche Regelung des Berufs “Osteopath” für mehr Patientensicherheit und Rechtssicherheit.
Der Osteopath ist hierzulande kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung sind nicht festgeschrieben und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stellt einen Straftatbestand dar. In einer Expertenanhörung am Mittwoch vor den Mitgliedern der AG Gesundheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag haben die beiden größten Berufsverbände, Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V und der Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V., den Regelungsbedarf nochmals unterstrichen.
Die Verbände sind sich einig: Nur ein Berufsgesetz auf Bundesebene kann die längst überfällige Qualitätssicherung für die Osteopathie und Rechtssicherheit für die Osteopathen herbeiführen. Weitere Informationen zum Hintergrund lesen Sie hier. (pm)
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