Entgegen eines kontrovers diskutierten Änderungsantrages wird die Osteopathie nicht in die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapieausbildung integriert.
Der Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) III wird nicht weiterverfolgtl. Dieser sah vor, dass die Osteopathie als krankengymnastische Behandlungstechnik mit lediglich 60 Stunden Ausbildungsumfang in die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Physiotherapie eingegliedert werden sollte.
„Das wäre ein Angriff auf die Patientensicherheit gewesen und hätte der Osteopathie in Deutschland massiven Schaden zugefügt“, sind sich die Mitglieder der Konsensgruppe Osteopathie Deutschland einig. Es ist daher erfreulich, dass es im Verfahren gelungen ist, die Parlamentarier zu überzeugen, besagtes Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.
Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. hatte für die Konsensgruppe die Anhörung im Deutschen Bundestag bestritten.
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