Kostenlose Gutachten der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen bei Behandlungsfehlern
Werden nach einer ärztlichen Behandlung Fehler vermutet, haben die Betroffenen verschiedene Optionen diesem Verdacht nachzugehen. Eine Möglichkeit ist die Kontaktierung der Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen, wenn zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen werden soll. Zu den größten ihrer Art zählt hier die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover. Sie ist zuständig für Patienten aus zehn Bundesländern.
In den vergangen 20 Jahren war bei der Schlichtungsstelle in Hannover ein deutlicher Anstieg der begutachten Fälle zu verzeichnen. Wandten sich zu Beginn der 1990er Jahre noch weniger als 2.000 Menschen pro Jahre wegen des Verdachts auf Ärztepfusch an die Schlichtungsstelle in Hannover, so lag die Zahl im vergangenen Jahr deutlich über 4.000 Vorwürfen. Bis eine Entscheidung vorliegt können jedoch Jahre vergehen und nicht immer wird diese im Sinne der Patienten ausfallen. Einzelne, besonders prägnante Fallbeispiele stellt die Schlichtungsstelle auf ihrer Internetseite vor.
Mehr als 4.000 vermutetet Behandlungsfehler begutachtet
Insgesamt wurden bei der norddeutschen Schlichtungsstelle 4.265 Anträge im Jahr 2014 Jahr gestellt, wobei rund drei Viertel vermutete Behandlungsfehler in Krankenhäusern betrafen, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“. Das Spektrum der Vorwürfe ist dabei breit gefächert. Von der Allgemeinmedizin über die Anästhesiologie und Chirurgie, die Augenheilkunde, Dermatologie und Frauenheilkunde bis hin zu Neurologie oder Urologie sind sämtliche medizinischen Fachrichtungen vertreten. Besonders viele Fälle betrafen laut Angaben der „dpa“ die Unfallchirurgie und Orthopädie. „Wenn sich nach einer Operation die Schulter noch genauso schlecht bewegen lässt wie vorher, ist das offensichtlicher als bei falscher medikamentöser Behandlung“, wird die Geschäftsführerin der norddeutschen Schlichtungsstelle, Kerstin Kols, hierzu von der „dpa“ zitiert. Doch würden einige Patienten auch vergessen, „dass sie von einer Operation keine Wunder erwarten dürfen“ So verberge sich längst nicht hinter jedem vermuteten Behandlungsfehler tatsächlich ein fehlerhaftes Verhalten der Mediziner. Als begründet anerkannt wurden laut Angaben der „dpa“ rund ein Viertel der gestellten Anträge in Hannover.
Bis zu 170.000 Behandlungsfehler im Jahr?
Nach Expertenschätzungen sind bundesweit 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehler pro Jahr zu verzeichnen, wobei diese allerdings nicht in einem zentralen Register erfasst werden, so die Mitteilung der „dpa“. Grundsätzlich haben die Betroffenen mehrere Möglichkeiten, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht. Zunächst sei es sinnvoll, die eigene Krankenkasse einzuschalten, empfiehlt die Expertin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Andrea Fabris, gegenüber der Nachrichtenagentur. Diese könne bei entsprechenden Verdachtsfällen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, um ein kostenloses Gutachten zu erstellen. Insgesamt 14.663 solcher Fälle wurden laut Angaben der „dpa“ durch die MDK-Gutachter im Jahr 2014 geprüft, wobei ebenfalls rund ein Viertel der Fälle als tatsächliche Behandlungsfehler identifiziert worden seien.
Verbesserte Sicherheitskultur erforderlich
Die gemeldeten Behandlungsfehler sind nach Einschätzung von Martin Dutschek vom MDK in Niedersachsen vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Hier bedürfe es einer nationale Strategie für mehr Patientensicherheit. „Fehlermeldesysteme funktionieren nur, wenn es auch eine Sicherheitskultur gibt“, zitiert die „dpa“ den Mediziner. Dieser nennt die Luftfahrt als mögliches Vorbild für die Kliniken, was auch in einem Modellprojekt am Nordstadt-Krankenhaus in Hannover Ausdruck finde, bei dem die Checklisten von Piloten auf Operationssäle übertragen wurden. Dennoch werden sich selbst mit Hilfe derartiger Umstellungen in Zukunft Behandlungsfehler nicht gänzlich vermeiden lassen. In solchen Fällen ist eine möglichst umfänglichen Unterstützung der Betroffenen und eine vollständige Aufklärung der Vorwürfe erforderlich.
Gutachten bilden die Basis für den Schlichterspruch
Für die Schlichtungsstelle in Hannover sind Mediziner wie Hans-Jörg Oestern, Unfallchirurg im Ruhestand, als Gutachter tätig. Der frühere Chefarzt des Allgemeinen Krankenhauses in Celle erläutert gegenüber der „dpa“, dass sich in den Kliniken in den letzten Jahren sehr viel geändert habe und heute Qualität und Ökonomie an erster Stelle“ stünden. Als eines von 65 ehrenamtlich tätigen ärztlichen Mitgliedern der Schlichtungsstelle trifft sich Oestern laut Angaben der „dpa“ mindestens einmal im Monat mit den Kollegen zur Besprechung der aktuellen Fälle. Hierbei würden im Konferenzraum häufig gemeinsam die wichtigsten Computer- und Kernspintomogramme aus den Patientenakten begutachtet. Die angefertigten Gutachten der Schlichtungsstelle sind für die betroffenen Patienten kostenlos. Auf Basis des Gutachtens erfolgt anschließend der Schlichterspruch, den meist beide Seiten annehmen. Lediglich in etwa zehn Prozent der Fälle werde durch die Geschädigten dennoch ein Gerichtsverfahren angestrebt, zum Beispiel um ein höheres Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Arztes zu erstreiten.
Klagen können sich über Jahre hinziehen
Allerdings können sich Zivilverfahren gegen Mediziner laut Aussage der Fachanwältin für Medizinrecht, Annette Corinth, gegenüber der „dpa“ beachtlich hinziehen. Sie habe schon einen Fall behandelt, bei dem acht Jahre bis zu einer Entscheidung vergingen. Dies sei zwar eine Ausnahme gewesen, aber für die Opfer von Behandlungsfehlern könne auch ein kürzeres Verfahren bereits psychisch sehr belastend werden- Verzögerungen seien zudem möglich, weil beispielsweise die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten zunächst zu schwammig ausfallen und ergänzt werden müssen. Gerade weil der „Weg bis zu einer Entschädigung so steinig ist, sehen viele geschädigte Patienten davon ab“, wird Patientenberaterin Andrea Fabris von der „dpa“ zitiert. Sie fordert daher eine deutlich leichtere Anerkennung von Behandlungsfehlern. (fp)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.