Neues Gesetz zum Schutz der Patientenrechte verabschiedet
23.05.2012
Nach jahrelangem Ringen um die Details wurde am Mittwoch das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz soll Patienten unter anderem in Zukunft bei Behandlungsfehlern eine bessere Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht werden. Während die Bundesregierung die Verbesserungen durch das neue Gesetz hervorhebt, gehen den Patientenschutzorganisationen und Kritikern aus der Opposition die Regelungen nicht weit genug.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Patientenrechtegesetzes auf den Weg gebracht, der . Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Sowohl von Seiten der Bundesjustizministerin als auch vom Bundesgesundheitsminister wurden die Vorzüge des neuen Gesetzes in Bezug auf den Nachweis von Behandlungsfehlern betont. Eine generelle Beweislastumkehr, wie sie von den Patientenschutzorganisationen gefordert wurde, ist jedoch nicht vorgesehen, so dass im Zweifelsfall die Patienten erst einmal den Verdacht auf einen groben Behandlungsfehler begründen müssen.
Streit um die Beweislast bei Behandlungsfehlern
Die fehlende Beweislastumkehr bei dem neuen Patientenrechtegesetz war nicht nur für die Politiker der Opposition Anlass zu deutlicher Kritik. Hier würden die Patienten im Regen stehen gelassen und Chancen zu grundlegenden Veränderungen vertan, so der Vorwurf von Seiten der Oppositionsparteien. Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zeigte sich mit dem verabschiedeten Kabinettsentwurf ebenfalls unzufrieden und erklärte: „Wir brauchen eine stringente Beweislastumkehr, die nicht nur allein auf grobe Behandlungsfehler begrenzt ist.“ Vertreter der Ärzteverbände waren indes angesichts der moderaten Regelungen zur Beweislast bei möglichen Behandlungsfehlern durchaus erleichtert. Für sie hätte die generelle Beweislastumkehr einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, da die Behandlungsschritte deutlich exakter als bisher hätten dokumentiert werden müssen. Berichten der „Ärzte Zeitung“ zufolge gaben die Delegierten des 115. Deutschen Ärztetages eine gemeinsame Erklärung ab, mit dem Hinweis, dass „im Vordergrund die Behandlung der Patientinnen und Patienten und nicht die Dokumentation aller vor, während und nach der Behandlung veranlassten Maßnahmen stehen“ muss. Zusätzliche Bürokratie „bindet wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte“, so die Position der Ärzte.
Krankenkassen müssen Patienten mit Gutachten unterstützen
Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte die eingeschränkte Beweislastumkehr in dem aktuellen Kabinettsentwurf mit dem Hinweis, dass diese „letztlich zu einer Risikovermeidungskultur“ führe, „Ärzte aber weiterhin versuchen sollten, alles Mögliche zu tun, um ihren Patienten zu helfen.“ Nach Ansicht des Ministers hätte die Behandlungsqualität unter noch weitgehenderen gesetzlichen Regelungen gelitten. Auch dürfe das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten nicht durch die gesetzlichen Vorgaben belastet werden, so Bahr weiter. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte indes die Vorzüge es aktuellen Gesetzentwurfs und erklärte, dass dies die erste Bundesregierung sei, die hier eine klare „gesetzliche Grundlagen schafft.“
Seit mehr als zehn Jahren diskutierten die Parteien im Bundestag ohne Ergebnis über Möglichkeiten zur Stärkung der Patientenrechte. Nun werden mit dem aktuellen Entwurf die Krankenkassen zumindest dazu verpflichtet, Patienten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler durch medizinischen Gutachten zu unterstützen. Außerdem wird in dem neuen Patientenrechtegesetz die bisherigen Rechtsprechung aufgenommen, so dass die Beweislast „bei groben Behandlungsfehlern künftig beim Arzt" liegt, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger einen der ihrer Ansicht nach wesentlichen Punkte des neuen Gesetztes. Die Mediziner seien bei Verdacht auf einen groben Arztfehler fortan dazu verpflichtet, ihr korrektes Vorgehen durch Gutachten zu belegen.
Aufklärung der Patienten gefordert
Neben den Regelungen zum Umgang mit Behandlungsfehlern, sieht das Patientenrechtegesetz auch einige grundsätzliche Vorgaben zum Schutz der Patienten vor. So sind Ärzte ab dem kommenden Jahr zum Beispiel dazu angehalten, ihre Patienten umfassend über die bevorstehende Behandlung aufzuklären, wobei auch die mögliche Behandlungsrisiken ausführlich dargelegt werden müssen. (fp)
Patienten-Mehrheit kennt ihre Rechte nicht
Bild: sparkie / pixelio.de
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