Patientenrechte werden vom Gesetzgeber deutlich gestärkt
01.02.2013
Mit dem Patientenrechtegesetz, dass heute den Bundesrat passiert hat, soll künftig die Transparenz bei ärztlichen Behandlungen deutlich erhöht und die Position der Patienten gestärkt werden. „Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter“, so die aktuelle Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten hat laut Mitteilung des Ministeriums „heute den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.“ Mit Inkrafttreten des Gesetztes werde sich die Position der Patienten deutlich verbessern. „Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe“, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Dokumentationspflicht der Ärzte
Das Patientenrechtegesetz verankert den Behandlungsvertrag als neuen Vertragstyp, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt, im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Gesetz sieht vor, dass Patientinnen und Patienten künftig im Vorfeld der Behandlung umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. „Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann“, erläuterte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. „Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstützen wir einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern. Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten“, so Bahr weiter. Ein wesentlicher Punkt in dem neuen Gesetz ist die fortan geltende Dokumentationspflicht der Ärzte. Die Mediziner müssen künftig sämtliche im Rahmen der Behandlung wichtigen Umstände in der Patientenakte festhalten. Im Haftungsfall bei möglichen Behandlungsfehlern sei dies entscheidend für eine „ausgewogene Beweislastverteilung“, so die Mitteilung des Ministeriums.
Patienten haben ein Recht auf Information
Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bewertete das Gesetz als „gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird damit weiter ausgebaut.“ Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, der die Aufnahme des Behandlungsvertrags in das Bürgerliche Gesetzbuch besonders hervorhob. Bisher hätten Patienten und Ärzte oft nicht einmal gewusst, „welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist.“ Nun könnten „Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen.“ Als Verbesserung bewertete der Experte zudem die fortan geltende Informationspflicht über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien, welche auch die möglicherweise entstehenden Kosten umfasst. Grundsätzlich seien alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufzuklären, wobei eine schriftliche Information nicht ausreicht, sondern „rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden“ muss, berichtet das Bundesgesundheitsministerium.
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen
Ein weiterer Vorteil des neuen Patientenrechtegesetzes ist laut Aussage des Bundesgesundheitsministers „die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen.“ Denn dem Gesetz zufolge müssen die Krankenkasse künftig „zügig – jedenfalls innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von fünf Wochen – entscheiden“, ob dem Antrag auf Leistungen eines Versicherten stattgegeben wird, erläuterte Bahr. „Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt“, so Bahr weiter. Zudem würden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen, was auch die Beweisführung beziehungsweise die Erstellung medizinischer Gutachten umfassen könne. Der Behandlungsvertrag, regelt nicht nur das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten, sondern auch zwischen Patienten und Therapeuten anderer Heilberufe, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, so die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. (fp)
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
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