Fernbehandlung: Ärzte sollen Patienten wohl bald ausschließlich online behandeln dürfen
Schon vor Jahren waren sich viele Experten einig, dass Telemedizin künftig ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung sein wird. Schließlich können Online-Sprechstunden beim Arzt unter anderem zu beschleunigten Diagnosen beitragen. Nun wurde bekannt, dass es Ärzten wohl bald erlaubt wird, Patienten ausschließlich online zu behandeln.
Maßnahme gegen den Ärztemangel in ländlichen Regionen
Der Bereich Telemedizin steckt in Deutschland zwar noch in den Kinderschuhen, in Zukunft wird er Experten zufolge aber ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung sein. Vor allem in ländlichen Regionen wird Telemedizin als Maßnahme gegen Ärztemangel immer wichtiger. Medienberichten zufolge steht das deutsche Gesundheitswesen offenbar vor einer großen Veränderung: In Zukunft sollen Patienten wohl auch ausschließlich über elektronische Kommunikationsmedien wie Skype behandelt werden dürfen.
Schon jetzt gibt es Online-Sprechstunden
Schon vor Jahren wurden in Deutschland Online-Sprechstunden eingeführt.
Laut Fachleuten bieten solche Behandlungen zahlreiche Vorteile. Sie ersparen nicht nur den – vor allem in ländlichen Regionen – oft langen Weg zum Arzt, sondern sind in manchen Bereichen offenbar genau so gut wie eine vergleichbare Präsenztherapie.
So zeigte sich etwa in einer von der Techniker Krankenkasse (TK) in Auftrag gegebenen Studie, dass eine Online-Therapie Stotterern genauso gut hilft, wie eine Therapie im Sprechzimmer.
Fernbehandlung per Videochat
Fernbehandlungen per Videochat oder Telefon sind bislang nur möglich, wenn es mindestens ein Mal einen leibhaftigen Kontakt zwischen Arzt und Patient gegeben hat.
Doch in Zukunft dürften Mediziner vermutlich auch ausschließlich online über Kommunikationsmedien wie Skype behandeln, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Demnach bestätigte ein Sprecher der Bundesärztekammer (BÄK), dass eine entsprechende Änderung der Muster-Berufsordnung geplant ist.
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Laut einem Bericht von „Spiegel Online“ soll es in der Berufsordnung für Ärzte dann heißen: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist.“
Voraussetzung für die ausschließlich virtuelle Sprechstunde sei, dass der Patient über die „Besonderheiten“ einer reinen Onlineberatung aufgeklärt wird und der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert.
Die Mehrheit der Ärzteschaft hatte sich jahrelang vehement gegen eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gewehrt und zumindest einen persönlichen Erstkontakt zwischen Medizinern und Patienten eingefordert, schreibt „Spiegel Online“.
Im Mai soll den Delegierten des Ärztetages nun aber der Beschlussvorschlag zur Abstimmung empfohlen werden. (ad)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.