Traditionelle pflanzliche Arzneimittel nicht auf GKV-Kosten
19.03.2014
Wenn es nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geht, werden traditionelle pflanzliche Arzneimittel künftig nicht mehr auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet.
Der G-BA fordert, dass die Gruppe der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel künftig nicht mehr von der GKV erstattet werden dürfen. Sie sollen neben den traditionell angewendeten Arzneimitteln ergänzend in Anlage III Nr. 19 der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt werden. Der Paragraph regelt die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse. Das Stellungnahmeverfahren dazu läuft bereits.
Für traditionelle pflanzliche Arzneimittel gibt es ein spezielles vereinfachtes Registrierungsverfahren. Aus Sicht des G-BA bedarf es einer entsprechenden Klarstellung dahingehend, dass für registrierte pflanzliche traditionelle Arzneimittel eine Zulassung nicht gewährt werden kann und diese Arzneimittel somit nicht die Mindestqualitäts- und Sicherheitsanforderungen an die Arzneimittelversorgung der Versicherten erfüllen (§ 31 Abs.1 S.1 SGB V). Sie müssten daher von der Versorgung ausgeschlossen werden. (pm)
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