PKV Basistarif: Ärzte verweigern Behandlung von Patienten
23.02.2011
Bundesweit kommt es immer wieder vor, dass Patienten mit einem Basistarif der privaten Krankenversicherer von Ärzten abgelehnt werden. Daraufhin startete die Bundestagsfraktion der Linken eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Diese wiegelte in einer Antwort ab, „es handele sich hierbei um seltene Einzelfälle“. Grundsätzlich ist es aber niedergelassenen Ärzten gestattet, Patientengruppen ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wie es weiter hieß.
Anscheinend kommt es immer wieder vor, dass Ärzte Privatpatienten ablehnen, weil diese lediglich einen Basistarif der Privaten Krankenversicherungen (PKV) vorweisen. Der Basistarif muss von allen Privatversicherern angeboten werden, damit eine medizinische Versorgung für finanziell schwächer gestellte Privatpatienten gewährleistet bleibt. Der Tarif orientiert sich eins zu eins an den Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Von daher müsste eigentlich eine ausreichende Grundversorgung bestehen.
Ärzte dürfen rein rechtlich Basistarif-Patienten ablehnen
Der Linkspartei sind allerdings zahlreiche Fälle bekannt, in denen Ärzte Basistarif-Patienten abgelehnten. Daher startete die Fraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 17/4782). Das Antwortschreiben, dass der Redaktion „Heilpraxisnet.de“ vorliegt, enthält rund 50 Antworten der Bundesregierung. In dem Text behauptet die schwarz-gelbe Koalition, dass deutschlandweit nur wenige Fälle bekannt sind, in denen tatsächlich Ärzte oder Zahnmediziner eine Behandlung verweigerten. Allerdings führe der Basistarif nicht automatisch zu einer „unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht des einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe”. Das bedeutet im Klartext, dass Ärzte keiner gesetzlichen Pflicht unterliegen, den Patienten tatsächlich zu behandeln. Der Arzt muss noch nicht einmal begründen, warum er den Betroffenen ablehnt. Denn auch hierzu hat sich die Bundesregierung eindeutig geäußert. „Eine Begründung muss für die Ablehnung nicht erfolgen“, wie lapidar in dem Schreiben heißt.
Bundesregierung weist Verantwortung von sich
Im weiteren ist zu lesen, dass die Bundesregierung auf die derzeitige Situation keinen Einfluss nehmen könne. Die Zuständigkeit in solchen Fragen hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen inne. Diese haben den Auftrag, die „Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Basistarifversicherte“ zu gewährleisten. Betroffene sollten sich daher im Falle einer Ablehnung sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Diese können dann Vertragsärzte in der regionalen Umgebung nennen. Die Ärzte und Zahnärzte würden verpflichtend auch Basistarifpatienten behandeln. Da das Problem nach Meinung der Bundesregierung verhältnismäßig gering ist, wird ein politisches Eingreifen nicht in Betracht gezogen. Zur Not können die Institutionen auf die Hilfe der Aufsichtsbehörden zurück greifen, so die Begründung. Ferner gäbe es nur wenige Menschen, die tatsächlich den Basistarif nutzen. Derzeit sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium nur gut 20.000 Menschen vom Basistarif der PKV betroffen. Allerdings habe sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr quasi verdoppelt. 2009 waren es lediglich 13.000 Versicherte.
Die Linke sieht in dem Vorgang einen Skandal. In dieser Frage sei sehr wohl der Gesetzgeber in der Verantwortung. So sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Martina Bunge: "Die Bundesregierung schaut tatenlos zu, wie Tausende Bürgerinnen und Bürger schlecht versorgt werden." Die Bundesregierung muss endlich ins Handeln kommen.
Wie hoch tatsächlich die Zahlen der abgelehnten „Einzelfälle“ sind, vermag keiner der Beteiligten genau zu beantworten. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Basistarif von einer weitaus größeren Anzahl von Versicherten perspektivisch genutzt wird. So kann aus dem Einzelfall schnell ein Massenphänomen werden. Ob sich dann die Politik weiterhin der Verantwortung entziehen kann, bleibt fraglich. Bis dahin müssen sich Betroffene Arztpraxen von Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln lassen. (sb)
Bildnachweis: Gerd Altmann / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.