Keine PKV Verträge für Schwangere?
12.04.2011
Schwangere haben offenbar Probleme einen Tarif bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Das berichtete ein aktuelles Radiomagazin des Deutschlandfunks. Viele Anbieter stellen in ihren Aufnahmeanträgen explizit die Frage nach einer vorliegenden Schwangerschaft. Nach Ansicht von Branchenkennern verstoßen die Versicherer dabei unter Umständen gegen das Gleichbehandlungsgesetz für Versicherungen.
Viele PKV Anbieter schließen Schwangere aus
Für Schwangere könnte sich die Suche nach einer privaten Krankenversicherung schwierig gestalten. Zahlreiche PKV Anbieter schließen laut Medienberichten die Aufnahme von Schwangeren aus. Eben jener Ausschluss ist nicht nur unmoralisch, sondern verstößt nach Ansicht von Finanzexperten auch gegen das „Gleichbehandlungsgesetz für Versicherungen“. Darin heißt es, dass die "Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen" dürfen. Daher könnte allein die Frage nach einer vorliegenden Schwangerschaft schon rechtlich bedenklich sein. Das jedenfalls bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte der Verbraucherschütze und Experte Lars Gatschke: "Nach unserer Auffassung ist eine solche Frage nicht im Einklang stehend mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, weil sich nach unserer Auffassung diese Frage nicht auf die reinen Kosten der Schwangerschaft bezieht, sondern auch auf die Frage des Vertragsschlusses."
Anträge mit Frage nach Schwangerschaft
Nach Ansicht des Versicherungsvermittlers Ozan Sözeri vom Online-Vergleichsportal „Widge.de“ könnten für die Antragstellerin Konsequenzen folgen, wenn die Frage nach einer vorliegenden Schwangerschaft im Antragsformular unbeantwortet bleibt. Viele Anbieter lehnen einen gestellten Antrag ab, wenn eine Schwangerschaft schon länger als drei Monate besteht. Demnach haben viele Betroffene ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Zumeist geben die PKV Anbieter an, die Kosten für die Entbindung des Kindes seien zu hoch oder die Anschlussversicherung für das Kind entspräche nicht dem Vertrag. Erlebte die Betroffene bereits ein oder zwei Aborte, verlangen zahlreiche Versicherungen einen sogenannten Risikoaufschlag. Das sei aber rechtswidrig, wie der PKV Experte Sözeri gegenüber dem DLF sagte. Denn ein Abort (Fehlgeburt) ist keine Vorerkrankung, die einen solchen Risikozuschlag erlaubt. Auch Schwangerschafts- bedingte Erkrankungen wie Schwangerschaftsdepressionen oder Schwangerschaftsdiabetes werden an sich nicht als Vorerkrankungen gewertet. Offensichtlich müssen dennoch die Betroffenen höhere Beiträge zahlen, die teilweise mehr als zehn Prozent höher liegen, als vergleichbare Prämien. Ein solcher Aufschlag müsse dann sogar noch ein Leben lang gezahlt werden. Das sei keine gesetzliche Gleichbehandlung mehr, wie der Versicherungs-Experte zurecht kritisierte.
PKV spricht von Einzelfällen
Der Bundesverband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) spricht in diesem Zusammenhang von „Einzelfällen“. Ein Sprecher betonte gegenüber dem Deutschlandfunk, Männer und Frauen würden nach den gleichen Rechten und Pflichten behandelt. Auch die Kosten der Schwangerschaft werden in der Regel übernommen. Allerdings müssen Anbieter auch Schwangere gesundheitlich prüfen lassen, hier mache man keine Ausnahme.
Frauen sollten möglichst vor einer Schwangerschaft in die PKV wechseln, wie unabhängige Versicherungsexperten anraten. Ist es bereits zu spät, könnte ein Vermittler eine anonyme Voranfrage stellen, um die Prämien und Konditionen zu hinterfragen. Noch weniger Probleme bereiten die gesetzlichen Krankenkassen. Hier gibt es einen ausreichenden Krankenschutz für Mutter und Kind, ohne das Tarife angehoben werden, da sich die Beiträge an dem Einkommen orientieren. (sb)
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Bild: Kai Niemeyer / pixelio.de
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