Privathaftpflicht für Demenzkranke ratsam
20.09.2014
Auch wenn bei Demenzkranken die geistige Leistungsfähigkeit nachlässt, können sie für einen verursachten Schaden in Haftung genommen werden. Der Bund der Versicherten (BdV) weist daher darauf hin, dass eine Privathaftpflichtversicherung gerade für Demenzkranke enorm wichtig ist.
Bei Demenz nicht automatisch deliktunfähig
Für Betroffene und Angehörige ist die Diagnose Demenz ein Schock. Millionen Deutsche leiden unter Demenz. Mehr und mehr sind die Erkrankten mit fortschreitendem Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit auf Unterstützung angewiesen. Dazu gehört auch die Frage nach dem nötigen Versicherungsschutz. Für Demenzkranke ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig, da eine Demenz nicht automatisch die Deliktunfähigkeit des Betroffenen nach sich zieht. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.
Demenzkranke können für verursachte Schäden in Haftung genommen werden
Wenn ein Patient einen Personen- oder Sachschaden verursacht, wird die Deliktunfähigkeit in jedem Einzelfall geprüft. Auch Demenzkranke können für verursachte Schäden in Haftung genommen werden. In solchen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung. Mittlerweile bieten einige Versicherer Verträge mit einer sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel an. Die Unternehmen verpflichten sich damit, im Schadensfall auf Wunsch des Versicherten auch dann zu regulieren, wenn er aufgrund seiner Erkrankung nicht deliktfähig ist. Mit dieser Klausel, welche bislang allein für Kinder bis sieben Jahre griff, soll der Frieden zwischen Schädiger und Geschädigtem gewahrt werden.
Erkrankung stellt keine nachträgliche Gefahrenerhöhung dar
Den Angaben des BdV zufolge muss eine beginnende Demenz dem Haftpflichtversicherer nicht mitgeteilt werden, da die Erkrankung keine nachträgliche Gefahrenerhöhung darstellt. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Regulierung im Schadensfall wegen einer solchen Erkrankung nicht verweigern kann. Unbegründet sei zudem die Sorge vor einer Beitragserhöhung oder gar einer Kündigung des Haftpflichtvertrages seitens des Versicherers. BdV-Experte Martin Oetzmann erklärte dazu: „Erkrankt eine versicherte Person an Demenz, hat dies keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.“
Fast 1,5 Millionen Deutsche leiden unter Demenz
Hierzulande leiden den Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zufolge rund 1,47 Millionen Menschen unter Demenz. Die Zahl wird sich Schätzungen zufolge bis ins Jahr 2050 sogar verdoppeln. Am 21. September findet, wie seit 1994 jedes Jahr an diesem Datum, der Welt-Alzheimertag statt. Dazu werden in zahlreichen Ländern der Erde vielfältige Aktivitäten durchgeführt, um die Öffentlichkeit auf die Erkrankung aufmerksam zu machen. (ad)
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