Prozessauftakt: Kind monatelang mit verseuchten Spritzen gequält
Am Montag beginnt vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen eine 30 Jahre alte Mutter, die ihren Sohn monatelang mit verseuchten Injektionen gequält haben soll. Die Angeklagte leidet offenbar an einer seltenen Krankheit. Es ist noch unklar, ob sie schuldfähig ist.
Mutter verabreichte eigenem Kind verseuchte Injektionen
Ab Montag muss sich das Hamburger Landgericht mit einem besonders grausigen Fall von Kindesmisshandlung beschäftigen. Über Monate hinweg soll eine 30 Jahre alte Mutter ihr Kind mit verseuchten Injektionen gequält haben. Laut Anklageschrift „verabreichte die Angeklagte ihrem dreijährigen Sohn im Jahr 2013 mit Speichel, Fäkalien, Blumenwasser oder anderen Fremdstoffen versetzte Substanzen direkt unter die Haut oder direkt in die Blutbahn, um so einen behandlungsbedürftigen Krankheitszustand zu schaffen“, berichtet das Gericht in einer Presseerklärung.
Dreijähriger Junge schwebte in Lebensgefahr
Den Angaben zufolge sei der Junge im Jahr 2013 mehrfach im Krankenhaus gewesen und medikamentös behandelt worden. Das Kind litt unter anderem an starken Bauchschmerzen, Fieberschüben, Blutdruckabfällen und Abfällen der Sauerstoffsättigung. Zeitweise schwebte es sogar in akuter Lebensgefahr. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet die Angeklagte unter dem sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Es handelt sich dabei um eine seltene psychische Störung. Bundesweit soll es nur zwischen 50 und 200 Fälle geben.
Mutter leidet an seltener psychischer Störung
Die Betroffenen – meist sind es die Mütter – täuschen Krankheiten ihrer Kinder vor und verursachen diese sogar, um das Kind in medizinische Behandlung zu geben. Dann erscheinen die Täterinnen als besonders fürsorglich und genießen die Aufmerksamkeit und Zuwendung, die sie dadurch erhalten. Wenn die Mutter aber dennoch voll schuldfähig sein sollte, drohen ihr nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Erziehungspflicht bis zu 15 Jahre Haft. (ad)
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