Recht auf Erholung: Das sollten sie über Urlaub wissen
Gestresst, müde, genervt? – Zeit für eine erholsame Auszeit. Arbeitnehmern stehen in Deutschland bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage Urlaub pro Jahr zu. Jeder Beschäftigte hat diesen gesetzlichen Anspruch. Die Urlaubsplanung führt trotzdem oft zu Konflikten. Angestellte sollten daher wichtiges zum Thema Urlaub wissen.
Urlaubsplanungen zu Beginn des Jahres
Vor einigen Jahren wurde eine wissenschaftliche Untersuchung vorgestellt, die zu dem Ergebnis kam: Urlaub macht glücklich und gesund. Man sollte daher denken, dass es gar nicht genug davon sein kann. Es gibt aber natürlich keinen Arbeitnehmer, der sich unbegrenzt frei nehmen kann. Viele Angestellte müssen sich derzeit überlegen, wann sie sich eine Auszeit gönnen wollen. In den ersten Monaten des neuen Jahres steht meist die Urlaubsplanung an: Dann gilt es, den Jahresurlaub einzureichen. Kollegen äußern bereits Wünsche und der Resturlaub muss weg. Welche Rechte Arbeitnehmer beim Thema Urlaub haben, ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Gesetzliches Minimum festgelegt
„Der konkrete Urlaubsanspruch richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitsstunden“, erklärte Rechtsanwalt Arne Maier aus Esslingen in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa. Beschäftigte, die sechs Tage in der Woche arbeiten, haben von Gesetz wegen ein Anrecht auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Werktage Urlaub. Darüber hinaus gibt es Urlaubstage, die der Arbeitgeber freiwillig gewährt beziehungsweise die von den Tarifparteien zusätzlich vereinbart wurden. In den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes ist nur das gesetzliche Minimum festgehalten. Laut Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Berlin, gehen die meisten Arbeits- und Tarifverträge über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus.
Sozial vorrangig zu behandelnde Mitarbeiter
Dem Arbeitnehmer stehe es jedoch nicht frei, Urlaub zu nehmen, wann er das möchte. „Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen“, erläuterte die Rechtsanwältin beim AGA Unternehmensverband in Hamburg, Janine Fazelly. „Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann er einen Urlaubswunsch ablehnen.“ Solche Belange können zum Beispiel personelle Engpässe sein oder Inventurarbeiten für den Jahresabschluss. Außerdem darf der Arbeitgeber den Urlaub verwehren, wenn es zu Kollisionen mit Wünschen anderer Mitarbeiter kommt, die sozial vorrangig zu behandeln sind – etwa weil sie zur Ferienzeit schulpflichtige Kinder betreuen müssen. Die Sommerferien sind ein klassischer Konfliktfall: „Hier gilt meist die Regel: Wer mehr Kinder hat, wird bevorzugt“, erklärte Rechtsanwalt Maier. Allerdings darf das nicht über Jahre hinweg so gehen. Der Arbeitgeber muss dann auch mal die Belange der anderen Mitarbeiter berücksichtigen.
Sonderreglung beim Betriebsurlaub
Es ist nicht gestattet, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nur dann Urlaub genehmigt, wenn im Betrieb nicht viel zu tun ist. „Eine einseitige Anordnung von Urlaub, wegen bloßen Arbeitsmangels ist nicht zulässig“, sagte Menssen. Auch hier gibt es eine Ausnahme: „Beim Betriebsurlaub setzt der Betrieb einen Zeitraum fest, in dem die Belegschaft Urlaub macht“, so Maier. Eine solche Regelung muss jedoch mit entsprechendem Vorlauf angekündigt werden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss er zustimmen.
Resturlaub kann verfallen
Wie es in der dpa-Meldung weiter heißt, sieht der Gesetzgeber eigentlich keinen Resturlaub vor: „Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass der Urlaub noch im selben Kalenderjahr genommen werden muss“, erläuterte Fazelly. Lediglich bei betrieblichen Ausnahmefällen oder aus persönlichen Gründen darf Resturlaub ins erste Quartal des Folgejahres mitgenommen werden. „Viele Arbeitsverträge sehen aber eine Kulanz bis Ende März vor.“ Wenn der Urlaub bis dahin nicht genommen wird, verfallen die freien Tage. „Eine Auszahlung nicht genommener Urlaubstage ist nur beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb zulässig.“
Im Krankheitsfall beim Arbeitgeber melden
Bei einem Krankheitsfall im Urlaub muss der Arbeitnehmer selbst aktiv werden und sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Dann kann der Mitarbeiter seiner Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dass man während der Ferien krank wird, ist leider gar nicht so selten. Viele sind trotz Urlaub müde und schlapp. Das hat damit zu tun, dass manch einer in der schönsten Zeit des Jahres nicht richtig abschalten kann. Gesundheitsexperten raten daher oft zu körperlichen Aktivitäten wie Schwimmen oder Wandern, um die Entspannung zu fördern. Konnte man sich gut regenerieren, haben Fachleute einige Tricks parat, um die Urlaubserholung in den Alltag zu retten. So sollte man besser langsam wieder in den Arbeitsalltag einsteigen und in der Freizeit mit Entspannungsübungen zum Stressabbau abschalten. (ad)
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