Schaden durch Abrechnungsbetrug auf dem bisherigen Höchststand
27.03.2014
Der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) ist im Jahr 2013 ein Schaden in Höhe von 2,1 Millionen durch Abrechnungsbetrug entstanden. Noch nie zuvor wurde ein derart hoher Schaden durch Betrugsfälle bei der KKH aufgedeckt, berichtet die Krankenkasse in einer aktuellen Pressemitteilung. Das neunköpfige Ermittlerteam habe 566 Betrugsfälle aufgedeckt und in 21 Fällen Strafanzeigen eingereicht. Der KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit betonte, „es ist ebenso bedauernswert wie inakzeptabel, dass einige schwarze Schafe im Gesundheitswesen sich illegal und auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen.“
Im Bereich der Apotheken war laut Angaben der KKH der größten Schaden durch Abrechnungsbetrug zu verzeichnen. 1,6 Millionen Euro haben die Ermittler hier zurückgefordert. Davon seien 600.000 Euro in einem einzelnen Betrugsfall entstanden, bei dem „in einem Medizinischen Versorgungszentrum jahrelang stark überhöhte Röntgenkontrastmittel abgerechnet“ wurden. Die zweithöchste Schadenssumme sei bei den ambulanten Pflegediensten festzustellen gewesen. Allerdings beliefen sich die Rückforderungen hier insgesamt auf lediglich 144.000 Euro. Auf Platz drei in Bezug auf die Schadenshöhe folgt den Zahlen der KKH zufolge der Krankenhausbereich mit 96.000 Euro. Die meisten neu aufgedeckten Betrugsfällen waren laut Angaben der Krankenasse im Bereich Krankengymnastik/Physiotherapie festzustellen, doch fiel die Schadenssumme hier insgesamt relativ gering aus.
In der aktuellen Pressemitteilung weist die KKH auch darauf hin, dass „im Gegensatz zum Abrechnungsbetrug das Thema Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen bisher rechtlich noch nicht zufriedenstellend geregelt“ sei. Bereits vor knapp zwei Jahren habe der Bundesgerichtshof empfohlen, die Korruption in diesem Bereich per Gesetz zu verfolgen und zu ahnden. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Edgar Franke (SPD), habe diesbezüglich erklärt, dass die Regierungsparteien sich in dem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Anpassung der Gesetzgebung verständigt hätten. Die Pläne der Bundesregierung werden von der KKH ausdrücklich begrüßt und „wir freuen uns, dass die Politik damit eine langjährige KKH-Forderung erfüllt und einen entsprechenden Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern will“, betonte Ingo Kailuweit. Der KKH zufolge entsteht allein in Deutschland durch Korruption im Gesundheitswesen jedes Jahr ein volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe. (fp)
Bild: Jörg Siebauer / pixelio.de
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