Viele Rentner zahlen ab heute mehr Beiträge für ihre Krankenkasse
Für viele Rentner erhöht sich mit dem Monatswechsel ihr Beitrag für die Krankenkasse. Die jüngsten Erhöhungen der Zusatzbeiträge gelten für sie erst ab dem 1. März. Für manche Versicherte kann sich ein Wechsel der Kasse lohnen.
Erhöhung des Zusatzbeitrages gilt für Rentner mit Verzögerung
Viele Rentner in Deutschland müssen ab heute höhere Beiträge für ihre Krankenkasse bezahlen. Für sie werden die Änderungen des Zusatzbeitrags erst nach einer Übergangszeit von zwei Monaten gültig. Rund zwei Drittel aller gesetzlichen Krankenkassen haben ab Januar die Zusatzbeiträge erhöht, für Rentner gilt nun der 1. März als Stichtag. Sie müssen den kompletten Zusatzbeitrag zahlen sowie die Hälfte des festen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, die andere Hälfte zahlt die Rentenkasse.
Für manche Versicherte lohnt sich ein Wechsel
Personen, die beispielsweise eine Monatsrente von 1.000 Euro erhalten und bei einer Kasse versichert sind, die den Zusatzbeitrag um ein Prozent erhöht hat, werden insgesamt 83 Euro fällig. Davon fallen 73 Euro für den festen Beitragssatz an und zehn Euro für den Zusatzbeitrag. Da nicht alle Versicherer die Beiträge gleichmäßig oder gar nicht erhöht haben, liegt die Frage nahe: Lohnt ein Wechsel? Auf der Internetseite „krankenkassen.de“ kann man sich über die jeweiligen Beiträge der verschiedenen Krankenkassen informieren.
Kritik an aktuellem Versicherungsmodell
Der gesetzlich festgelegte Kassenbeitrag liegt derzeit bei 14,6 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, wovon Arbeitgeber/Rentenkasse und Arbeitnehmer/Rentner jeweils die Hälfte bezahlen. Den zusätzlichen Mehrbedarf der Kassen müssen die Versicherten jedoch alleine tragen, weil der Anteil der Arbeitgeber eingefroren ist. Die Krankenkassen erheben dafür einen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst festlegen können. Kritik an dem aktuellen Versicherungsmodell gibt es schon seitdem es eingeführt wurde, teilweise auch von Krankenkassen. Selbst der DAK-Chef hatte den Zusatzbeitrag als unsinnig eingestuft. Dieser führe zu einem unsinnigen Preiswettbewerb und schleichendem „Rückzug der Arbeitgeber aus der Finanzverantwortung“. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.