Warenrückruf: Ethylenoxid in Hamburger Buns
Ein Backwaren-Hersteller informiert über einen Warenrückruf für Hamburger-Brötchen. In den Buns wurden Rückstände des krebserregenden Giftstoffes Ethylenoxid nachgewiesen. Die betroffenen Artikel wurden unter anderem bei der Supermarkt-Kette REWE und im Online-Handel verkauft.
Die Firma Schnitzer GmbH & Co. KG aus Offenburg hat einen Rückruf für das Produkt „Schnitzer Bio Hamburger Buns“ gestartet. Betroffen sind alle Waren mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:
- 27. Januar 2021,
- 03. Februar 2021,
- 06. Februar 2021,
- 10. Februar 2021,
- 17. Februar.2021,
- 24. Februar 2021,
- 01. März 2021,
- 03. März 2021,
- 07. März 2021,
- 14. März 2021,
- 21. März 2021,
- 28. März 2021,
- 07. April 2021,
- 12. April 2021,
- 15. April 2021.
Wieder Ethylenoxid in der Sesamsaat
Im Rahmen von Eigenuntersuchungen stellte der Hersteller überhöhte Rückstände von Ethylenoxid fest, einer krebserregenden und ergutverändernden Chemikalie, die zur Desinfektion eingesetzt, aber keinen Kontakt zu Lebensmittel haben darf. Offenbar ist der Giftstoff über kontaminierte Sesamsaat in das Produkt geraten. Mit Ethylenoxid verunreinigte Sesamsamen sorgten in den letzten Wochen für zahlreiche Warenrückrufe.
Wo können die Hamburger-Brötchen umgetauscht werden?
Als Vorsichtsmaßnahme vor möglichen gesundheitlichen Schäden empfiehlt der Hersteller, die Hamburger Buns nicht zu konsumierten, sondern in die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis werde dort erstattet. Die Schnitzer GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass andere Produkte des Herstellers sowie andere Mindesthaltbarkeitsdaten des oben genannten Produktes nicht vom Rückruf betroffen sind.
Wie gefährlich ist Ethylenoxid?
Aufgrund zahlreicher Warenrückrufe in den letzten Wochen von Produkten mit Sesamsamen, die mit Ethylenoxid kontaminiert sind, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kürzlich eine gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen veröffentlicht. Das BfR betont, dass in der EU ein vollständiges Anwendungsverbot für Ethylenoxid in Pflanzenschutzmitteln gilt, da dieses beim Menschen erbgutverändernd und karzinogen wirkt. In Biozidprodukten sei das Mittel ausschließlich zur Desinfektion zugelassen, wenn es keinen Kontakt zu Nahrungsmitteln hat. Demnach gäbe es auch keine erlaubten Grenzwerte, bei denen ein Gesundheitsrisiko ausgeschlossen werden kann.
Das BfR schreibt: „Aufgrund der Irreversibilität und der höheren Wahrscheinlichkeit von Sekundärwirkungen wie Kanzerogenität sind einmalige hohe Aufnahmen von Ethylenoxid in jungem Alter von besonderer Besorgnis und sollten grundsätzlich vermieden werden.“ Der Konsum von kleineren Mengen über einen langen Zeitraum sei mit einer „geringen Besorgnis“ für die Entwicklung von Krebs verbunden. (vb)
Lesen Sie auch: Gewürz-Rückruf: Karzinogene Chemikalie in mehreren Produkten nachgewiesen.
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- BfR: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen (veröffentlicht: 23.12.2020), bfr.bund.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.