Medikament nicht als Urlaubssouvenir geeignet
16.07.2014
Arzneimittel lassen sich im Ausland oftmals deutlich günstiger erwerben als in Deutschland. Doch gelten strenge Zollbestimmungen, über die sich Reisende vor einem Import der Medikament dringend informieren sollten. Hinzu kommt das erhöhte Risiko von Arzneimittelfälschungen, so dass laut Mitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) generell davon abzuraten sei, Medikamente im Ausland zu erwerben.
„Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs“, betonte der Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert. „.Denn erstens steigt im Ausland das Risiko, unwissentlich ein gefälschtes Arzneimittel zu kaufen. Zweitens gelten strenge Zollbestimmungen für die Einfuhr von Medikamenten“, so der Fachmann weiter. Demnach kann das vermeintliche Schnäppchen nicht nur zum Gesundheitsrisiko werden, sondern gegebenenfalls auch Probleme mit der Justiz bescheren.
Bis zu zehn Prozent der Arzneimittel sind Fälschungen
Das Risiko, gefälschte Arzneien zu erwerben, ist laut Mitteilung der ABDA nicht zu unterschätzen, denn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehe davon aus, dass acht bis zehn Prozent aller Medikamente gefälscht sind. Dabei sei das Risiko für Arzneimittelfälschungen in ärmeren Ländern besonders groß. Insbesondere auf Wochenmärkten oder bei fliegenden Händlern würden die gefälschten Präparate vielfach angeboten, so die Mitteilung der Bundesapothekerkammer. Da die Arzneimittelfälschungen oftmals einen anderen Wirkstoff als deklariert, den angegebenen Wirkstoff in einer anderen Konzentration oder gar keinen Wirkstoff enthalten, kann die Einnahme für die Patienten dramatische Folgen haben. „Auch falls ein Medikament im Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann lebensgefährlich sein“, betonte Thomas Benkert.
Zollbestimmungen beachten
Hinzu kommt, dass Arzneimittelfälschungen ebenso wie Dopingmittel generell nicht eingeführt werden dürfen. Zudem ist Urlaubern bei der Einreise in die EU lediglich das Mitführen von Mengen erlaubt, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. „Als Faustregel gelten dabei eine Packung beziehungsweise der Bedarf für maximal drei Monate pro Medikament“, berichtet die ABDA weiter. Das Mitbringen von Medikamenten aus dem Ausland für andere Personen oder für gewerbliche Zwecke ist generell nicht gestattet. Des Weiteren können einige im Ausland frei gehandelte Präparate hierzulande unter das Arzneimittelrecht fallen. Dies gilt laut Angaben der Bundesapothekerkammer zum Beispiel für „Nahrungsergänzungsmitteln, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Mittel.“Die entsprechenden Mittel werden vom Zoll konfisziert und Reisende müssen gegebenenfalls mit einer Strafe rechnen.
Für den Urlaub vorsorgen
Den Patienten, die auch im Urlaub auf ihre Medikamenten angewiesen sind, empfiehlt die Bundesapothekerkammer dringend ausreichend große Mengen mitzunehmen beziehungsweise sich diese im Voraus vom Arzt verordnen zu lassen. Allerdings sei bei Flugreisen zu beachten, „dass Flüssigkeiten, Cremes oder Sprays nur in begrenzter Menge mit an Bord gebracht werden dürfen.“ Um Komplikationen zu vermeiden, rät die ABDA des Weiteren „für stark wirksame Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel ein ärztliches Attest“ mitzuführen. (fp)
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