Verschreibung von Antibabypillen sollte das Thromboserisiko berücksichtigen
Angesichts der Klage einer jungen Frau gegen den Hersteller der Antibabypille, die sie für ihre Lungenembolie verantwortlich macht, ist die Diskussion über die Risiken der modernen Antibabypillen neu entbrannt. Dabei sind „venöse Thromboembolien eine seit langem bekannte, seltene Nebenwirkung bei der Anwendung aller hormoneller Verhütungsmittel, der sogenannten kombinierten hormonellen Kontrazeptiva“, berichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zuletzt hatte das Bundesinstitut im Jahr 2013 zusammen mit anderen europäischen Behörden und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko bei der Einnahme solcher Verhütungsmittel bewertet.
Die damalige Untersuchung des BfArM kam zu dem Ergebnis, dass bei allen kombinierten oralen Kontrazeptiva (KOK) der Nutzen die Risiken überwiegt. Die modernen Präparate bringen allerdings oftmals ein deutlich höheres Risiko venöser Thromboembolien mit sich. Daher rät das BfArM bei „Erstanwenderinnen und Anwenderinnen unter 30 Jahren“ zur bevorzugten „Verordnung eines kombinierten oralen Kontrazeptivums mit bekanntermaßen niedrigerem Risiko für venöse Thromboembolien (levonorgestrelhaltige KOK).“ Auch sollten die Anwenderinnen und die verschreibenden Ärzte besser über das Risiko der venösen Thromboembolien informiert werden, fordert das BfArM.
Risiko venöser Thromboembolien signifikant erhöht
In der Nutzen-Risiko-Bewertung aus dem Jahr 2014 wurde laut Angaben des BfArM auch das Risiko der venösen Thromboembolien berücksichtigt, um zu klären, ob die Anwendung der Mittel auf bestimmte Patientengruppen beschränkt werden muss. Denn bei den drospirenonhaltigen Verhütungspillen ist das Risiko einer venösen Thromboembolie signifikant erhöht. Insgesamt 492 Verdachtsfälle venöser Thromboembolien bei Frauen, die die drospirenonhaltige Verhütungspillen angewendet haben, wurden dem BfArM bislang gemeldet. Darunter 16 Verdachtsfälle mit Todesfolge. Allerdings lasse sich in vielen Fällen „anhand der gemeldeten Informationen nicht sicher sagen, ob tatsächlich das Arzneimittel die Ursache für die venöse Thromboembolie war“, berichtet das BfArM. Dennoch ist hier von einem erheblich höheren Gesundheitsrisiko bei den drospirenonhaltigen Präparaten auszugehen.
Bessere Aufklärung über die Risiken gefordert
Aus diesem Grund spricht sich das BfArM dafür aus, eher auf Antibabypillen mit bekanntermaßen niedrigerem Risiko zurückzugreifen und darüber hinaus Anwenderinnen besser über das Risiko von venösen Thromboembolien aufzuklären. Auch sollten die Frauen vor der Verschreibung darüber informiert werden, wie sie Anzeichen und Symptome einer Thrombose erkennen und welche persönlichen Risikofaktoren bestehen (zum Beispiel Rauchen oder Übergewicht), so das BfArM. Im Jahr 2014 wurde zudem unter Beteiligung des BfArM ein Rote-Hand-Brief veranlasst und eine Checkliste für Ärzte entwickelt, die als Orientierungshilfe bei der Verschreibung dienen soll. Auch eine Anwenderinnenkarte ist seither verfügbar, die den Patientinnen bei Neuverschreibung vom Arzt ausgehändigt wird. Auf der Karte sind wichtige Informationen zum Thromboembolierisiko und Erläuterungen zur Erkennung einer Thrombose zu finden. Durch die Maßnahmen sollte erreicht werden, dass „Ärzte bei der Verordnung von Verhütungspillen die unterschiedlichen Risiken stärker berücksichtigen und ihre Patientinnen im Beratungsgespräch besser darüber aufklären, dass es bei den Verhütungspillen Unterschiede in den Risiken gibt“, berichtet das BfArM.
Antibabypillen nicht aus kosmetischen Gründen anwenden
Die Beratung durch den Arzt hat laut Mitteilung des Bundesinstituts zum Beispiel eine entscheidende Bedeutung, wenn „junge Erstanwenderinnen ihren Arzt gezielt nach bestimmten Kontrazeptiva fragen, ohne sich vorher mit den Risiken befasst zu haben.“ Die Ärzte seien hier dazu aufgefordert, den Patientinnen zu verdeutlichen, dass Verhütungspillen keine Lifestyle-Produkte sind, sondern Arzneimittel, die mit Risiken verbunden sein können. Eine Verordnung dürfe keinesfalls aus kosmetischen Gründen erfolgen. Bereits im Jahr 2011 hat sich das BfArM nach eigenen Angaben dafür ausgesprochen, „das Risiko einer venösen Thromboembolie zum Auswahlkriterium für orale Kontrazeptiva zu machen“, nachdem in zwei Studien zu diesem Thema ein höheres Thromboserisiko bei Verhütungsmitteln mit dem weiblichen Geschlechtshormon Drospirenon gegenüber Pillen mit Levonorgestrel festgestellt wurde. (fp)
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