Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, dass bei in Öl eingelegtem Gemüse sowie bei aromatisierten Ölen ein Risiko einer Lebensmittelvergiftung durch Toxine von Clostridium botulinum bestehen kann.
Das BfR weist darauf hin, dass bei in Öl eingelegtem Gemüse wie Paprika, Chili, oder Auberginen sowie bei mit Knoblauch oder frischen Kräutern aromatisierten Ölen ein Risiko einer Lebensmittelvergiftung durch Toxine von Clostridium botulinum bestehen könnte, wenn sie auf Vorrat produziert und über einige Zeit im Haushalt aufbewahrt werden.
Das Institut ist der Auffassung, dass die Herstellungsverfahren im Privathaushalt nicht sicherstellen können, dass die Vermehrung von Clostridium (C.) botulinum und die Bildung von Botulinumtoxin in den Produkten generell unterbunden wird.
Das BfR rät daher davon ab, selbst erzeugte Produkte wie Gemüse in Öl oder Kräuter in Öl im Privathaushalt auf Vorrat zu produzieren und zu lagern. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Produkte nicht vor dem Verzehr ausreichend erhitzt oder zum Kochen und Braten verwendet werden, sondern für die Zubereitung von Salaten und anderen rohen Speisen gedacht sind.
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